EU will Vermögensregister
Haben Sie Edelmetalle?
Dann sind Sie rechtsextremistisch gefährdet
Wenn es ums Geld geht, das den Bürgern gehört (noch), werden Vater Staat und bestimmte Parteien sehr erfinderisch, um an dieses Geld zu kommen. So hat die EU im Jahr 2024 bereits eine Machbarkeitsstudie zur Einführung eines Vermögensregisters in Auftrag gegeben. Das soll zunächst einmal auf nationaler Ebene stattfinden. Noch sind wir nicht ganz so weit.
Die Besonderheit der Vermögensregistrierung, so berichtete „Tichys Einblick“, liegt darin, dass nicht nur Bankguthaben erfasst werden, die jedes Finanzamt ohnehin einsehen kann, oder Immobilien, die in der Regel im Grundbuch stehen, sondern auch Aktiendepots, Kryptowährungen, Edelmetalle und „Luxusgüter“, was immer das im Einzelnen ist, ein Oldtimer, Schmuck, Familienporzellan und anderes mehr.
Um es deutlich zu machen, es geht den Staat absolut nichts an, was in Privathaushalten an der Wand hängt, sich im Schrank oder im Tresor befindet. Im Übrigen hat der Verfassungsschutz gegenüber dem „Tagesspiegel“ mitgeteilt: „Edelmetalle sind somit nicht nur Teil einer rechtsextremistischen Finanzierungsstrategie, sondern das Bewerben dieser trägt vor dem Hintergrund der durch die Akteure konstruierten Bedrohungsszenarien indirekt auch zur Verbreitung von antisemitisch-rechtsextremistischen Vorstellungen und Narrativen bei.“
Auf eine solch absurde Idee muss man erst einmal kommen. Mit anderen Worten: Wenn jemand Geld beispielsweise in Silber oder Gold anlegt, ist er aus Sicht des Verfassungsschutzes möglicherweise Teil einer rechtsextremistischen Finanzierungsstrategie. Was perspektivisch dahintersteckt, dürfte der Versuch sein, nicht nur zu erfassen, was jemand an Goldunzen im Sparkassendepot oder im privaten Tresor hat, sondern es wird vermutlich auch darauf hinauslaufen, zu versuchen, mögliche Kursgewinne zu besteuern.
Dass die SED/Linkspartei für ein Vermögensregister ist, wie andere Linke auch, muss niemanden verwundern. Privateigentum stand auf der politischen Agenda der vereinigten deutschen Linken nie oben in der Prioritätenliste, obwohl es im Grundgesetz Artikel 14 heißt: „Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet.“ An der Erbschaftssteuer ist die SPD auch schon dran. Die Erbschaftssteuer ist etwas grundsätzlich Ungerechtes, denn all das, was, von Ausnahmen abgesehen, Menschen erben, stammt aus bereits mehrfach versteuertem Einkommen. Und darauf noch einmal eine Steuer zu bezahlen, ist inakzeptabel. Auch hier darf man gespannt sein, wie die Debatte perspektivisch weitergeht.
Ob dieser Artikel auf Dauer auch in den Augen des Bundesverfassungsgerichts noch Bestand hat, muss man abwarten. Die im letzten Jahr in das Bundesverfassungsgericht gewählte Richterin Ann-Katrin Kaufhold, die am Enteignungsgesetz des Landes Berlin mitgewirkt hat, sieht diese Garantie auf das private Vermögen als flexibel an. Sie dürfte damit noch in der Minderheitenposition sein, aber bei der in den letzten Jahren dramatisch erfolgten Politisierung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes ist auch das auf Dauer keine Garantie mehr.



