Grüne für Abschaffung von Sanktionen gegenüber Arbeitsunwilligen

Im Rahmen der Hartz-4-Debatte haben die Grünen im Deutschen Bundestag gefordert, dass jegliche Hartz-4-Sanktionen abgeschafft (!) werden sollen. Zur Begründung führten die Grünen an, dass die Praxis der Bestrafung und Leistungskürzung nachweislich keine positiven Effekte auf die nachhaltige Arbeitsmarktintegration habe.

Sanktionen, so die Rechtslage, gegen Hartz-4-Empfänger können dann verhängt werden, wenn Betroffene beispielsweise unentschuldigt Termine im Job-Center versäumen oder angebotene Arbeit nicht annehmen. Diese Forderung sei mit der Union nicht zu machen, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der darauf hinwies, dass gut 5 Millionen Menschen von der Bundesagentur für Arbeit monatliche Leistungen insgesamt beziehen. Die meisten davon zu Recht, denn Aufgabe des Staates sei es, denen zu helfen, die unverschuldet in Not geraten seien und Hilfe bedürften. Das sei das Prinzip der Solidargemeinschaft.

Man dürfe aber nicht vergessen, dass das, was dort ausgezahlt werde, von denen erwirtschaftet werde, die regelmäßig zur Arbeit gehen und Steuern zahlen. Sie hätten ein Recht darauf, dass mit ihren Steuergeldern sorgsam umgegangen werde. Deshalb sei es für die Union nicht akzeptabel, dass diejenigen, die aus Bequemlichkeit keinen Job annehmen wollen, weiter in den Genuss der gleichen Leistung kommen, wie die, die sich ernsthaft um eine Veränderung der persönlichen Situation bemühen.

Wenn man gleichzeitig höhere Hartz-4-Bezüge und eine Rücknahme von Sanktionen fordere, so Wirtschaftsredakteur Rainer Hank auf faz.net, dann würde das in steigendem Maße auch Fremden zugutekommen. Das zu sagen sei nicht fremdenfeindlich, sondern Statistik. Es entstehe dann der berechtigte Eindruck, Hartz 4 sei so etwas wie ein bedingungsloses Grundeinkommen, das auch ein Clan-Mitglied einer libanesischen Bande automatisch überwiesen bekomme. Dass das niemand wolle, sei klar, aber ein unbeabsichtigter Nebeneffekt.

Er teile in diesem Kontext, so Irmer, die Auffassung des Chefs der Bundesagentur für Arbeit, Scheele, der die Politik auffordere, darüber nachzudenken, ob man nicht die Umschulung für Menschen ohne Erstausbildung von zwei auf drei Jahre verlängern könne oder Regeln der Hinzuverdienstgrenzen vereinfacht werden könnten, um damit letzten Endes auch den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Dies seien aus seiner Sicht pragmatische Überlegungen, die es wert seien, einer näheren Prüfung unterzogen zu werden.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024