Rechtslage verändern

Fotos von gesuchten Straftätern unverzüglich über Fernsehen, Zeitungen
und Online-Medien veröffentlichen

Vor wenigen Tagen wurde in Essen erneut ein brutaler Überfall verübt. Die Überwachungskameras zeigten einen Täter, der völlig unmotiviert einem jungen Mädchen von hinten eine Bierflasche auf den Kopf schlägt. Mit Hilfe eines Komplizen versuchte er, dem Mädchen die Tasche zu entreißen. Doch diese wehrte sich lautstark, so dass die Täter von ihr abließen.

Die Qualität der Fotos aus der Überwachungskamera waren hervorragend. Zweifel an der Täterschaft existierten nicht, so dass man die Fotos noch am gleichen Tag öffentlich hätte machen können, um damit die Täter dingfest zu machen. Zwischen Tat und Veröffentlichung lag im Essener Fall knapp eine Woche, vergleichsweise schnell. Sinnvoller, präventiver und die polizeiliche Arbeit erleichternd und damit effektiver wäre die unverzügliche Veröffentlichung in den Fällen, wo die Taten durch Videoaufnahmen eindeutig belegt sind und die Qualität der Fotos Verwechslungen ausschließen.

Die zuständige Oberstaatsanwältin hatte zu diesem Fall erklärt, dass man sehr bemüht war, das Ganze möglichst schnell an die Öffentlichkeit zu bringen, doch zunächst habe die Polizei versuchen müssen, mit anderen Maßnahmen die Täter zu ermitteln. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. „Diese Rechtslage“, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, zugleich Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, „muss im Sinne der Opfer geändert werden“. Täterschutz durch falsch verstandenen Datenschutz sei für ihn in diesem Kontext sekundär. Oberstes Ziel müsse es sein, den Täter zu identifizieren, seiner habhaft zu werden, ihn seiner gerechten Strafe zuzuführen, um damit auch dem Opfer zeitnah zu helfen. Er teile ausdrücklich die Auffassung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lenders, der kritisiert hatte, dass Bilder teilweise erst Monate nach einer Tat veröffentlicht würden. Daher müsse die Rechtslage aus seiner Sicht angepasst werden.

„Bei glasklaren Fällen schwerer Straftaten müssen die Bilder unverzüglich veröffentlicht werden dürfen“

Veröffentlichung der Fotos zeigt Erfolg

Wenn man bedenkt, dass zwischen Veröffentlichung heute und Tat häufig Wochen oder Monate vergehen, gibt man dem Täter die Chance, weitere Straftaten zu Lasten unschuldiger Opfer zu begehen. Die Bild-Zeitung dokumentierte einige Fälle. Vielen noch bekannt, der brutale Tritt im Oktober 2016 in den Rücken einer Frau in der Berliner U-Bahn. Die Fotos wurden sechs Wochen nach der Tat veröffentlicht. Vier Tage später war der Täter gefasst. In Essen schlug ein Dieb im Oktober 2015 einen Mann, trat ihm mehrfach ins Gesicht, verletzte ihn schwer. Vier Wochen später wurde das Bild zur öffentlichen Fahndung freigegeben. Am selben Abend stellte sich der Täter. Im Sommer 2017 begrapschte ein Mann in Berlin erst eine Frau und schlug dann mit seinen drei Begleitern den Ehemann zusammen. Sechs Monate nach der Tat wurde das Foto veröffentlicht. Innerhalb von wenigen Stunden wurden die Täter identifiziert und festgenommen.

Er habe, so Irmer, diesen aktuellen Fall und die Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft zum Anlass genommen, Bundesinnenminister Seehofer zu bitten, zu prüfen, welche Schritte notwendig seien, um zum gewünschten Ergebnis im Sinne der Erhöhung der Sicherheit des Bürgers zu kommen

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024