Corona-Rückzahlungsforderungen
erschüttern das Vertrauen in staatliche Zusagen

In den letzten Wochen wurde die Zurückzahlung staatlicher Coronahilfen, die Betriebe zur damaligen Zeit erhalten haben, häufig thematisiert. Insgesamt sind hessenweit ca. 90.000 Firmen betroffen, die von dem mit der Rückforderung beauftragten Regierungspräsidium Kassel ein entsprechendes Schreiben erhielten, wonach sie in der Regel in einer Frist von vier Wochen den Betrag X zurückzahlen sollten. Es geht um ganz unterschiedliche Beträge, von kleineren vierstelligen über fünfstellige bis hin zu sechsstelligen. Dass der Ärger groß ist, ist auch aus heimischen Firmen bekannt. Wenn beispielsweise eine Firma aus dem gastronomischen Bereich, die Branche hat es ohnehin nicht leicht, innerhalb von vier Wochen 30.000 Euro zurückzahlen soll, geht das an die Substanz.

Das Grundproblem ist, dass diese 30.000 Euro seinerzeit vom Steuerberater beantragt und von der zuständigen Stelle bewilligt wurden, weil mit diesem Betrag die Löhne von Angestellten bezahlt werden konnten, um sie nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Hätten Unternehmen, die ähnlich gehandelt haben, keine Hilfen beantragt, Arbeitskräfte freigestellt, hätte es einen Riesenzuwuchs an Arbeitslosen in Deutschland gegeben. So haben viele Unternehmen sehr verantwortungsbewusst gehandelt und im Vertrauen auf die Zusagen des Staates dieses Geld genommen, um damit ihr Personal in extrem schwieriger Zeit zu halten.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, Landesverband Hessen, hat vor einigen Wochen den Hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori darauf hingewiesen, dass die Bezieher von Soforthilfen in Hessen davon ausgehen mussten, dass bei ordnungsgemäßer Beantragung keine nochmalige Überprüfung der Soforthilfen erfolgt. In den allermeisten Fällen sind diese Soforthilfen vom jeweiligen Steuerberater beantragt worden und mit Unterschrift dokumentiert, dass alles seriös ist. Damit musste man sich als Unternehmer und Bürger darauf verlassen, dass staatliche Zusagen eingehalten werden.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag sowie die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern haben kürzlich gemeinsam erklärt, dass die aktuelle Praxis für viele Betriebe eine erhebliche, zum Teil existenzbedrohende Belastung darstelle. Auf Unverständnis ist dabei auch die Tatsache gestoßen, dass die Betroffenen keinen Widerspruch (!!!) einlegen können. Diese Möglichkeit ist behördlicherseits herausgenommen worden. Die Betroffenen wurden auf den Klageweg verwiesen, natürlich in der unausgesprochenen Absicht, damit abschreckend zu wirken, denn man muss sich überlegen, ob man wegen 5000 oder 10.000 Euro eine langwierige Klage einreicht mit offenem Ende, Zeitaufwand, verfahrenstechnischen Fragen, Gebühren und anderem mehr.

Dass dabei im Übrigen zusätzlich die Verwaltungsgerichte belastet werden, sei nur am Rande erwähnt. Der entscheidende Punkt allerdings ist der, losgelöst vom Einzelfall, dass hier massiv Vertrauen in den Staat erschüttert wird.

Wenn sich der Bürger nicht auf „Vater Staat“ und seine Zusagen verlassen kann, untergräbt er das Zutrauen in eine funktionsfähige Demokratie und stärkt diejenigen, die dem Staat und seinen Institutionen ohnehin kritisch gegenüberstehen. Im Übrigen nicht das erste Mal sei an dieser Stelle an die Direktversichersicherungsgeschädigten erinnert, die auch an Zusagen des Staates glaubten und der festen Auffassung waren, dass sie durch Investitionen aus bereits versteuertem Einkommen für eine solide zusätzliche Alterssicherung gesorgt hätten, ehe dann der Bundestag in einer Nacht- und Nebel-Aktion das entsprechende Gesetz geändert hat. Ärger, Frust, Enttäuschung und Wut waren damals wie heute absolut nachzuvollziehen. Deshalb geht es im Kern um mehr, nämlich: Kann man dem Staat noch glauben oder nicht? Diese Antwort können nur die politisch Verantwortlichen geben.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe1/2026