Zentralrat der Juden:

„Mehr Härte gegen arabischen Antisemitismus“

Irmer: „Ausländische Straftäter haben Aufenthaltsrecht verwirkt“

Vor wenigen Tagen schlug in Berlin ein 19-jähriger Asylbewerber aus Syrien mit einem Gürtel auf einen 21-jährigen Israeli ein, weil dieser die jüdische Kopfbedeckung, die Kippa, getragen hat. Der Vorfall wurde gefilmt, der Täter schnell ermittelt. Aus diesem Anlass forderte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, das Aufenthaltsrecht des aus Syrien stammenden Palästinensers in Deutschland zu prüfen. Schuster wies zu Recht darauf hin, dass jemand, der hier einen dauerhaften Aufenthaltstitel erwerben wolle, sich rechtskonform zu verhalten habe. Große Sorge bereite der zunehmende arabische Antisemitismus, gepaart mit dem Antisemitismus von Rechtsextremen. Hinzu komme aus seiner Sicht, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der latente Antisemitismus der Linksextremisten.

Auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, forderte, bei ausländischen Tätern die bestehenden Ausweisungsmöglichkeiten konsequent anzuwenden. Diese Auffassung teile er ausdrücklich, so Irmer. Wer in Deutschland als Ausländer kriminell werde, habe für ihn seinen Aufenthaltstitel grundsätzlich verwirkt.

635.000 verurteilte ausländische Straftäter

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in den Jahren 2014 bis 2016 exakt 635.838 Ausländer wegen einer Straftat verurteilt worden. Knapp 20.000 wurden in den letzten vier Jahren ausgewiesen. Das Niveau der Ausweisung sei zwar gestiegen, so Irmer - 2017 habe die Zahl 7249 betragen -, doch dies reiche angesichts der Gesamtzahl nicht aus. Es sei richtig gewesen, im Zuge der Silvesterübergriffe von Köln ein Gesetz zu verabschieden, das eine erleichterte Ausweisung von straffälligen Ausländern ermögliche, sobald sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden seien, und zwar unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Dies gelte für alle Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte könnten mittlerweile zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt worden seien.

Haftstrafe im Heimatland verbüßen

Ausbaufähig aus seiner Sicht, so Irmer, sei auch die grundsätzlich mögliche Haftverbüßung im jeweiligen Heimatland. Hier müsse Deutschland mit den entsprechenden Aufnahmestaaten bilaterale Vereinbarungen schließen, um diese rechtliche Möglichkeit auch tatsächlich nutzen zu können. Wenn man bedenke, dass ein Haftplatz im Monat ca. 3000/3500 Euro koste, die Haftbedingungen in Deutschland im Vergleich zu den allermeisten Staaten dieser Welt vergleichsweise komfortabel seien, dann könne allein die Aussicht darauf, eine Haftstrafe im Heimatland verbringen zu müssen, schon präventiv wirken. Wenn man dem aufnehmenden Staat pro Gefangenem 1000 Euro im Monat gebe, habe bei den entsprechend niedrigen Lebenskosten der aufnehmende Staat mehr als einen Kostendeckungsbeitrag und der deutsche Steuerzahler spare pro Einzelfall der Haftverbüßung im Ausland ca. 2000 Euro. Das Ganze verbunden mit der klaren Ansage, dass eine Rückkehr nach Deutschland ausgeschlossen ist.

Er habe die Hoffnung, so Irmer, dass sich auch die Grünen etwas bewegen, denn deren Fraktionschefin im Bundestag, Göring-Eckhardt, habe zum Thema Antisemitismus erklärt, dass bei solchen Vorfällen das Ausweisungsinteresse überwiegen könne. Dies sei schon einmal ein guter Ansatz. Aber dies sollte nicht aus ideologischen Gründen nur auf Antisemitismus-Aktionen beschränkt sein, sondern weiter gefasst werden, damit jeder potenzielle Täter wisse, worauf er sich einlässt. Der Staat müsse klare Kante zeigen. Das sei leider manchmal die einzige Sprache, die bestimmte Menschen verstehen würden.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024