Bundesinnenministerium unterstützt Irmer

Handydatenauswertung kommt

Vor wenigen Wochen hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, Kandidat für den Deutschen Bundestag bei der Bundestagswahl im September, öffentlich gefordert, dass bei Asylbewerbern, die sich ihrer Identitätsfeststellung oder auch Überprüfung einer genannten Identität widersetzen, die Handydaten der Betroffenen ausgewertet werden sollen. Wer in dieses Land komme und bewusst verschweige, wo er herkomme, der habe nach seiner Auffassung ohnehin kein Anrecht auf Asyl. Nichtsdestotrotz müsste die Identität geklärt werden, um ein rechtsstaatliches Verfahren in die Wege zu leiten.

Die WNZ berichtete über die Forderung Irmers und holte eine Stellungnahme des Datenschutzes ein. Dieser äußerte sich kritisch dazu, sei es doch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. „Welch ein Unfug“, so Irmer. „Wem das nicht passt, der kann ja jederzeit dieses Land wieder verlassen.“ In der Bevölkerung war die Forderung Irmers sehr positiv aufgenommen worden. Viele Bürger wunderten sich in Zuschriften, dass die Handyauswertung nicht schon längst durchgeführt werde.

Irmer hatte seinen Vorschlag unmittelbar dem Bundesinnenminister zukommen lassen mit der dringenden Bitte, kurzfristig die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, denn es könne in der Bevölkerung niemand verstehen, dass Menschen, die sich der Identitätsfeststellung entziehen, dennoch eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung oder Duldungsgenehmigung erhalten würden.

Staatssekretär Dr. Udo Schröder (CDU) antwortete im März dieses Jahres wie folgt: „Ich teile Ihre Auffassung, dass die Auswertung von Datenträgern wie Mobiltelefonen, Tablets und Laptops wichtige Erkenntnisse für die Identitätsprüfung liefern kann… Bundesminister de Maizière hat dem Kabinett einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vorgelegt, der entsprechend beschlossen wurde und sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Danach soll das BAMF zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden ohne gültige Ausweispapiere künftig bei Vorliegen strenger rechtsstaatlicher Voraussetzungen Mobiltelefone und andere Datenträger verlangen und auswerten können. Zusätzlich erweitert der Gesetzentwurf die Mitwirkungspflicht eines Ausländers und verpflichtet ihn im Falle des Nichtbesitzes eines gültigen Passes oder Passersatzes, auch Datenträger, die in seinem Besitz und für die Feststellung seiner Identität oder Staatsangehörigkeit von Bedeutung sein können, den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.“ Eine gute Nachricht aus dem Bundesinnenministerium.

Aktuelle Ausgabe3/2024