
Hubertus Knabe:
„Der Verfassungsschutz verstößt gegen das Grundgesetz -
Meinungsfreiheit in Gefahr“
Wenn jemand legitimiert ist, über die Gefährdung der Meinungsfreiheit sich Gedanken zu machen, dann ist es ohne Zweifel Hubertus Knabe, der von 2000 bis 2018 Leiter der Stasi-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen war, sich der Aufarbeitung des „DDR“-Unrechts widmet und selbst im Fadenkreuz der Stasi und von sogenannten Informellen Mitarbeitern dieses Staatssicherheitsdienstes stand.
In einem bemerkenswerten Artikel kritisierte er den Verfassungsschutz und erklärte ihn ob seiner die Meinungsfreiheit beschneidenden Rechtsauffassung als gegen das Grundgesetz verstoßend. Hintergrund der massiven Kritik ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008. Dort heißt es: „In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede.“ Weiter heißt es: „Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen.“
Im Jahr 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht: „Anders als dem einzelnen Staatsbürger kommt dem Staat kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats.“
500.000 Menschen erfasst
Im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) sind rund 500.000 Menschen erfasst. In den letzten Jahren, so Knabe, seien über 50.000 hinzugekommen. Früher hätten die Geheimdienste sich mit organisierten Gruppen befasst, die das Recht auf freie Wahlen beseitigen, die parlamentarische Demokratie abschaffen oder die parlamentarische Opposition beseitigen wollen. Konzentriert nach einer Gesetzesänderung 2021 befasste sich der Verfassungsschutz auch mit einzelnen Bürgern.
Die Grenze des Sagbaren wird geringer
Welche Blüten das Ganze treibt, kann man daran erkennen, dass in Sachsen beispielsweise gefordert wurde, den Anteil nicht deutschsprachiger Kinder in Kindergartengruppen auf 10 Prozent zu begrenzen. Nach Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das extremistisch. Nach dieser Logik ist auch die aktuelle Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) rechtsextremistisch, weil sie sich kürzlich dafür stark machte, den Anteil von Migrantenkindern in Schulklassen zu deckeln. Wer auf rechter Seite, was immer das im Einzelnen ist, den Begriff „Abschiebeoffensive“ benutzt, ist nach Auffassung des BfV ebenfalls verdächtig, ein Zeichen extremistischer Gesinnung zu zeigen. Vergessen haben die Verfassungsschützer in diesem Kontext allerdings die Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz, der 2023 öffentlich eine Abschiebeoffensive angekündigt hatte.
Beispiele für vermeintlichen Rechtsextremismus
Wenn Sie einen Zusammenhang zwischen Messerangriffen auf deutschen Straßen und der Zuwanderung aus gewaltaffinen Gesellschaften sehen und formulieren, sind Sie ein Fall für den Verfassungsschutz. Wenn Sie sich darüber beklagen, dass man, egal, wen man wähle, am Ende immer grüne Politik bekomme, ist dies eine Verunglimpfung des Parteiensystems und der Bundesrepublik insgesamt als autokratisch und scheindemokratisch, obwohl besagter Autor auf seiner Webseite unmissverständlich erklärt hat: „Ich halte die freiheitlich-demokratische Grundordnung für die beste Gesellschaftsordnung.“ Und wenn Sie der Auffassung sind, dass die Bundesrepublik unter US-Einfluss stehe und nicht wirklich souverän sei, sind Sie rechtsextrem, obwohl einst Olaf Scholz als stellvertretender Juso-Bundesvorsitzender den gleichen Vorwurf erhoben hatte.
Begrifflichkeiten wie „Kartellparteien“, „Systemmedien“, „Demokratur“, „Ampelregime“ oder „DDR 2.0“ sind alles für das BfV Hinweise darauf, dass jemand nicht grundgesetzkonform sein kann. Wenn Sie öffentlich Gruppenvergewaltigungen kritisieren, Messermorde oder Massenschlägereien und dies in den Kontext mit Zuwanderung stellen, sind Sie ebenso rechtsextremistisch gefährdet, wie wenn Sie die Forderung erheben, die Masseneinwanderung zu stoppen oder eine Migrantenquote im Öffentlichen Dienst kritisieren. Wenn Sie als Krönung die Migration als „Mutter aller Krisen“ bezeichnen, ist das schon ein ernstzunehmender Hinweis auf Rechtsextremismus. Und das, obwohl der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer dieses Zitat ziemlich wörtlich öffentlich an die Adresse von Angela Merkel gerichtet hatte.
Volk oder nicht?
Und wer den Begriff „Volk“ gebraucht, weil er der Auffassung ist, dass das Wort Menschen mit einer gemeinsamen Geschichte und Sprache bezeichnet, wird vom BfV belehrt: „Mit einer solchen Vorstellung ist sachlogisch verbunden, dass deutschen Staatsangehörigen, die aufgrund ihrer Zuwanderungsgeschichte nicht dem ethnisch definierten Volk angehören, die Anerkennung als gleichberechtigte bzw. gleichwertige Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll.“
Dem BfV sei an dieser Stelle ins Stammbuch geschrieben, dass am Bundestagsgebäude ein Schriftzug steht in dem es heißt: „Dem deutschen Volke“. Volk und deutsch in einem Satz, ja so jemand kann nur gesichert rechtsextremistisch sein. Die CDU Lahn-Dill sollte sich überlegen (nicht ganz ernst gemeint), ob sie noch am Sonntag, dem 1.3.2026 zum „Volksliedersingen“ einlädt. Vielleicht sind ja auch die Christdemokraten an Lahn und Dill tendenziell gefährdet.
Paragraf 220 des Strafgesetzbuches der „DDR“
Man fühlte sich unwillkürlich an die „DDR“ erinnert. Dort hieß es in Paragraf 220 des Strafgesetzbuches, dass derjenige mit Freiheitsstrafe bedroht wird, der „die staatliche Ordnung oder staatliche Organe“ in der Öffentlichkeit „verächtlich macht oder verleumdet.“ Eine kritische Reflexion, so Knabe, in welch unguter historischer Tradition sich der Verfassungsschutz mit dieser Art von Gesinnungskontrolle befindet, sucht man beim BfV vergebens.
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Herausgeber Wetzlar Kurier
Hubertus Knabe

