Nach Auffassung der CDU:

Windparks in Blasbach und Hermannstein nicht genehmigungsfähig

Infraschall ist wie ein Störsender für das Herz

Um eine Windkraftanlage wirtschaftlich rechnen zu können, hat das Land eine Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde festgelegt. Soweit die Theorie. Der Windpark in Hohensolms, topographisch deutlich günstiger gelegen als die geplanten Bereiche in Blasbach und Hermannstein, hat diese Mindestdurchschnittsgeschwindigkeit seit der Inbetriebnahme 2012/13 nie (!) erreicht. Sie schwankte zwischen 5,05 Metern und 5,55 Metern. Die Prognose des Investors ABO Wind ging sogar von 5,90 Metern aus.

Windmessung zwingend notwendig

Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir (Grüne) hat in einem Schreiben vom 15.8.2017 an den damaligen CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer mitgeteilt, dass eine mittlere Windgeschwindigkeit von weniger als 5,75 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe aufgrund der Vorgabe in der 2. Änderungsverordnung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ein hartes Ausschlusskriterium (!) bei der regionalplanerischen Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie bedeute. Unabhängig davon wurde seitdem die Vergütung für die eingespeisten Kilowattstunden reduziert. Marktprämien wurden gestrichen und Ausschreibungsverfahren eingeführt, so dass die Einspeisungsvergütungen berechtigterweise deutlich niedriger geworden sind.

Kompensiert wird dies nicht durch die geplanten größeren Anlagen mit einer Gesamthöhe von rund 240 Meter - das ist fast die dreifache Höhe des Wetzlarer Doms - und einem Rotordurchmesser von 150 Meter.

Würde alles, was geplant ist, tatsächlich gebaut, sechsmal Bechlingen, fünfmal Blasbach und Hermannstein, die eben bestehende in Hohensolms, weitere drei geplante in Hermannstein, so ergibt sich ein Gesamtband von ca. fünf bis sechs Kilometer Länge oder mit anderen Worten eine totale Überfrachtung des Landschaftsbildes. Man kann auch sagen, eine Verschandelung der Kulturlandschaft.

Vertrag der Stadt Wetzlar muss überprüft werden

Stimmen vorliegende Informationen, dann soll der Pachtvertrag, den die Stadt Wetzlar mit dem Investor KRE für Blasbach und Hermannstein schon am 21.5.2015 abgeschlossen hat, die bundesweit einmalige Vereinbarung beinhalten, dass dereinst die Stahlbetonfundamente dieser neuen Anlagen in Blasbach und Hermannstein am Standort verbleiben dürfen. Dies wäre gegen das Gesetz. Hier ist der RP aufgefordert, dieser Sache nachzugehen.

Professor Vahl: Infraschall mindert Herzmuskelkraft

Die Zahl der Forschungen, die sich mit Auswirkungen der Windkraft auf die Gesundheit des Menschen befassen, ist insgesamt gesehen noch relativ dünn. Aber die, die vorliegen, deuten darauf hin, dass die Belastungen nicht unerheblich sind. Professor Joachim Weimann von der Universität Magdeburg wies darauf hin, dass durch Schallemissionen, Schattenschlag und vor allen Dingen Infraschall gesundheitliche Einschränkungen entstehen. Infraschall entsteht, wenn der Rotor einer Windkraftanlage an dem Sockel vorbeistreicht, auf dem die Anlage steht. Dabei entsteht eine niederfrequente Schallwelle, die sich sehr weit ausbreitet und nicht hörbar ist.

Es gibt Hinweise darauf, so Weimann, dass Infraschall bei etwa 30 Prozent der Bevölkerung erhebliche gesundheitliche Folgen haben kann. Deutliche Worte fand in der „Mainzer Allgemeinen Zeitung“ im März dieses Jahres Professor Christian-Friedrich Vahl, der darauf hinwies, dass man zum gegebenen Zeitpunkt sicher sagen könne, dass Infraschall unter den Messbedingungen die vom isolierten Herzmuskel entwickelte Kraft vermindert. Die grundsätzliche Frage, ob der Infraschall Auswirkungen auf den Herzmuskel haben kann, sei damit beantwortet. Der lautlose Lärm des Infraschalls wirke wie ein Störsender für das Herz. Zu ähnlichen Erkenntnissen kam im Übrigen Frau Professor Mariana Alves-Pereira von der Universität Lissabon.

Der hörbare Schall, so Vahl, reiche von 20 bis 20.000 Hertz, unter 20 Hz sei er nicht mehr durch das Gehör, allerdings bei hohem Schalldruck körperlich wahrnehmbar – unter Umständen mit entsprechenden Folgen. Infraschall habe eine große Reichweite und werde weder durch Fenster noch durch Mauerwerk gedämpft. Dies bedeutet, dass Abstände von 1000 Metern zwischen Wohnung und Windkraftanlage deutlich zu niedrig sind.

Losgelöst von der optischen Verschandelung der Kulturlandschaft, losgelöst von der gesundheitlichen Beeinträchtigung, u.a. durch Infraschall, bedeuten Windkraftanlagen auch Landschaftszerstörung und Vermögensverluste, denn wer möchte aus den genannten Gründen heraus schon gerne in der Nähe von Windparks oder Windkraftanlagen wohnen? Der Vermögensverlust kommt hinzu, denn die ursprünglichen Häuserpreise werden unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr erzielt werden können. Hinzu kommt, dass deutschlandweit nicht genügend Stromleitungen/Trassen vorhanden sind, wobei das zentrale Problem ist, dass der Strom in der benötigten Menge gar nicht gespeichert werden kann, weil es diese Möglichkeiten in der Größenordnung derzeit nicht gibt. Dies bedeutet, dass grundsätzlich eine Grundlast vorgehalten werden muss, wenn nicht die Stromnetze einen Blackout bekommen sollen. Mit anderen Worten, es fließt erzeugter Strom aus Kohlekraftwerken oder Kernkraftwerken in die Grundlast ein. Wenn nicht aus Deutschland, dann zumindest aus den europäischen Nachbarstaaten.

Um nicht missverstanden zu werden, natürlich wäre es großartig, wenn man schon so weit wäre, dass man bei Vermeidung gesundheitlicher Schäden, bei Gewährleistung ständig verfügbaren Stromes und vor allen Dingen bei bezahlbarem Strom für Jedermann diesen Bedarf aus erneuerbaren Energien decken könnte. Dies wird möglicherweise in der Zukunft irgendwann der Fall sein. Solange dies aber nicht ist, sollte man ohne jeden Zweifel forschen, forschen, forschen, die Energiewende entschleunigen, von utopischen Zielvorstellungen wegkommen und mehr Ratio, also Vernunft, walten lassen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe3/2024