
Irmer-Vorschlag vor 20 Jahren –
Jetzt „neu“ auf dem Tisch
Ausländische Straftäter sollen Haftstrafe
im Heimatland verbüßen
Vor wenigen Wochen hat der hessische Europaminister Manfred Pentz öffentlich gefordert, dass Straftäter, die keine Chance mehr auf einen Aufenthalt in Deutschland haben, vom ersten Tag an ihre Haft in ihrem Heimatland verbüßen sollten.
Milliarden Ersparnis
„Diese Forderung“, so der Herausgeber des Wetzlar-Kurier, Hans-Jürgen Irmer, „habe ich vor über 20 Jahren in meiner Eigenschaft als Mitglied des Innenausschusses des Hessischen Landtages öffentlich aufgestellt und dafür natürlich von linker Seite Kritik erfahren.“ Das Problem sei allerdings bis heute nicht wirklich gelöst. Hessens ehemaliger Justizminister Dr. Christean Wagner, leider kürzlich verstorben, habe im Juni 2000 darauf hingewiesen, dass die Justizminister-Konferenz auf Antrag von Hessen einstimmig beschlossen habe, die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) aufzufordern, ein Europaratsabkommen aus dem Jahr 1997 in deutsches Recht umzusetzen, wonach ausländische Straftäter auch gegen ihren Willen (!) in ihr Heimatland überstellt werden können.
Diese rechtliche Möglichkeit gibt es jetzt seit etwa 2007. Im Oktober 2002 hatte CDU-Minister Wagner erneut darauf verwiesen, dass zur damaligen Zeit in hessischen Gefängnissen rund 2700 Gefangene einsitzen würden. Jeder koste den Steuerzahler jährlich rund 30.000 Euro. Die Kosten für einen ausländischen Straftäter bzw. für einen Verurteilten generell liegen heute bei rund 6000 Euro im Monat, so die Aussage vom heutigen Europaminister Pentz, also rund 70.000 bis 75.000 Euro im Jahr. Experten gehen davon aus, dass in deutschen Gefängnissen ca. 50.000 Ausländer bzw. Menschen mit Migrationshintergrund, darunter fällt auch die doppelte Staatsbürgerschaft, wobei die deutsche bei schwerwiegenden Verbrechen entzogen werden darf, einsitzen. Wenn man dies hochrechnet, heißt das, dass das den deutschen Steuerzahler vermutlich in der Größenordnung von etwa 3 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr belastet, konservativ gerechnet.
Heimatlandstrafe bedeutet Prävention
Rechtlich ist es also heute möglich, ausländische Straftäter auch gegen ihren Willen in ihr jeweiliges Heimatland abzuschieben. Nötig sind entsprechende Vereinbarungen mit den Heimatländern, die man sicherlich dadurch erreichen kann, indem man bereit ist, Heimatländern einen bestimmten monatlichen Satz zu zahlen, der deutlich niedriger liegt als der deutsche Monatssatz, so dass für diese Länder auch zusätzlicher Kostenausgleich und Einnahme möglich ist. Sollten sich Länder weigern, muss man entsprechenden wirtschaftlichen Druck ausüben. Im Übrigen sind die Haftbedingungen beispielsweise in Kasachstan, Usbekistan, in afrikanischen Staaten in aller Regel nicht ansatzweise mit denen in Deutschland zu vergleichen.
Allein die Kenntnis, dass ein Straftäter bei einer Verurteilung von mindestens einem Jahr, das ist die aktuelle Rechts-Lage, automatisch in sein Heimatland zur Haftverbüßung abgeschoben wird, könnte sicherlich einen Beitrag zur Prävention darstellen. Und der deutsche Steuerzahler würde sich freuen, weil er viel Geld spart. Im Übrigen muss dann auch klar sein, dass derjenige, der zur Haftverbüßung im Heimatland war, damit jedes Recht (!) verwirkt, im Anschluss daran nach Deutschland zurückzukehren. Umgekehrt ist es leider so, wenn jemand nach Haftverbüßung in Deutschland aus dem Gefängnis entlassen wird und theoretisch abgeschoben werden sollte, ist die Wahrscheinlichkeit, dass er tatsächlich abgeschoben wird, relativ gering.




