Bei Abschiebungen null Toleranz!

Straftat – Verurteilung – Verbüßung – Abschiebung

Im April stach in Berlin ein 43-jähriger Syrer mit einem Küchenmesser einen 29-jährigen Deutschen auf einem Bahnsteig des U-Bahnhofs im Berliner Westen nieder und verletzte ihn tödlich. Wieder ein Messermord. Wieder ein Asylant. Kein Einzelfall. Und die Menschen fragen sich völlig zu Recht, wie ist das möglich, dass dieser Täter überhaupt noch in Deutschland ist.

Er war nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ mehrfach vorbestraft, hatte einen bis Oktober dieses Jahres gültigen Aufenthaltsstatus, hatte 2022 seine Schwester in Chemnitz mit einem Messer angegriffen und schwerverletzt. Er attackierte Polizeibeamte bei der Festnahme und wurde verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. Elf Ermittlungsverfahren laufen in Berlin gegen ihn.

Er wurde als Flüchtling im Jahr 2016 anerkannt und durfte aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben. Der 29-jährige Deutsche könnte heute noch leben, wenn der Staat nicht auf breiter Ebene versagt hätte. Diese sogenannte Humanität hat in Deutschland leider vielen Menschen das Leben gekostet. Viele Menschen sind verletzt und traumatisiert worden. Und deshalb muss Schluss sein mit dieser Humanitätsduselei. Wer in Deutschland eine Straftat begeht, gehört konsequenterweise abgeschoben, wenn das Gericht eine Straftat als solche auch juristisch abgeschlossen hat. Das heißt, derjenige sollte seine Strafe verbüßen, im Idealfall in seinem eigentlichen Heimatland, aber überprüfbar, und spätestens nach der Verbüßung der Strafe ohne Wenn und Aber in sein ursprüngliches Heimatland abgeschoben werden, und zwar völlig unabhängig davon, ob ihm dort eine weitere Verfolgung droht oder nicht.

Der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, hat deshalb gefordert, die gesetzliche Grundlage für Abschiebungen deutlich zu verschärfen. Künftig solle eine Verurteilung automatisch zur Regelausweisung führen. Da hat er recht. Und es ist die spannende Frage, ob sich die Union in der Praxis gegenüber der SPD diesbezüglich durchsetzen kann, die schon etwas eingeschränkt hat, indem sie sich auf „schwere Straftaten“ begrenzte. Gleichzeitig erklärte SPD-Fraktionsvize Wiese, dass man davor warnen müsse, das individuelle Fehlverhalten eines Täters zu instrumentalisieren. Diese Platte kennt man sehr gut. Sie wird immer dann gespielt, wenn es sich um islamistisch motivierte Anschläge handelt. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, wie die Tat eines Rassisten von Hanau instrumentalisiert wurde zum „Kampf gegen rechts“. Ein individuelles Fehlverhalten, ein Mörder, der aus niedrigsten rassistischen Gründen in Hanau neun Menschen ermordete.

Diese schreckliche Tat eines Einzelnen wird bis heute gegen Polizei und Staat immer noch instrumentalisiert. Also dann bitte gleiches Recht für alle. Dass die SED/Linkspartei vor pauschalen Schlussfolgerungen und sogenannten populistischen Reflexen warnt, muss ernstlich niemand verwundern. Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärte, das sei eine strafrechtliche Angelegenheit und keine aufenthaltsrechtliche. Sie forderte mehr Prävention durch soziale Unterstützung und psychologische Begleitung.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe12/2025