Unkontrollierte Kindergeldzahlungen ins Ausland


2010: 35,8 Millionen –

2024: 650 Millionen

Eine Regelung, die zum Betrug geradezu einlädt, ist die Zahlung von Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im Ausland, deren Eltern oder Teileltern in Deutschland leben, gelegentlich auch arbeiten.

2010 wurden dafür 35,8 Millionen Euro ausgegeben. Im Jahr 2023 waren es rund 525 Millionen und im letzten Jahr schon 650 Millionen Euro, die die Familienkasse dafür ausgeben musste.

Die Bundesagentur für Arbeit erklärte dazu, dass Kindergeld nur Eltern erhalten würden, die in Deutschland Steuern zahlen. Um Kindergeld in Anspruch nehmen zu können, reicht aber schon eine geringfügige Beschäftigung aus. Die aktuelle Debatte zum TTT – Tarnen, Täuschen, Tricksen –, gerade in Nordrhein-Westfalen, hat an Fahrt aufgenommen, wo viele Osteuropäer häufig auf engstem Raum in Wohnungen leben, formal angemeldet werden, eine kleine „Entlohnung“ erhalten, damit berechtigt sind, Bürgergeld zu erhalten und obendrein auch berechtigt, für die Kinder im Ausland Geld einzufordern.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Familienkasse, die für die Auszahlung zuständig ist, auch nur ansatzweise in der Lage ist, die tatsächliche Zahl der Kinder seriös zu überprüfen, ist nicht so ganz groß. Mit anderen Worten, auch hier besteht die Gefahr, dass der Staat betrogen wird. Man darf vermuten, dass Bescheinigungen über das angebliche Vorhandensein von Kindern mit entsprechendem „Bakschisch“ durchaus relativ leicht in bestimmten Ländern zu erhalten sind. Und der deutsche Michel zahlt, zahlt und zahlt.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe12/2025