Eltern wehren sich gegen die Frühsexualisierungspläne
des „Kompetenzzentrum Trans* und Diversität“
an Grundschulen

Der Kreiselternbeirat des Landkreises Gießen hat ein Anschreiben des „Kompetenzzentrum Trans* und Diversität“ an die Grundschulen verschickt, das gemeinsam mit dem „LSBT*IQ Netzwerk Hessen“ im Landkreis Gießen verteilt werden soll.

Mit diesem Schreiben soll darauf hingewiesen werden, dass die Geschlechtsidentität von Menschen weder aus dem Aussehen noch aus dem Namen rechtlich ableitbar sei und man deshalb entsprechende Gesprächskreise an den Grundschulen einrichten wolle, um sinngemäß deutlich zu machen, dass es eben mehrere Geschlechter gebe.

Die Redaktion des „Wetzlar-Kurier“ ist jetzt von Eltern angeschrieben worden, die in großer Sorge um die Frühsexualisierung und Ideologisierung ihrer Kinder sind. Sie haben deutlich gemacht, dass sie diese Pläne für höchst problematisch halten. Zu Recht. Dieses Kompetenzzentrum wird nach eigener Aussage aus dem „Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt“ gefördert, und zwar mit 90.000 Euro. Das Ganze aus dem übergeordneten „Aktionsplan Akzeptanz und Vielfalt“, für den in diesem Jahr 1,136 Millionen Euro eingeplant sind, so die Antwort des Pressesprechers des Sozialministeriums auf eine entsprechende Anfrage des „Wetzlar-Kurier“, der im Übrigen auch den Kultusminister angeschrieben hat. Dieser wies darauf hin, dass diese Aktion nicht bekannt sei, dass das Kultusministerium auch keine Mittel an das Kompetenzzentrum vergebe und dass im Übrigen Sexualerziehung nach dem Lehrplan zu unterrichten sei.

Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, wenn das Kultusministerium interveniert, denn abgesehen davon, dass Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren völlig ungeeignet sind, sich mit solchen ideologisierten Fragestellungen zu befassen (man soll Kinder Kinder sein lassen), ist dies aus Sicht der Redaktion des Kuriers auch ein Angriff auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der deutlich macht, dass die „Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern“ ist. Im Übrigen, auch das muss deutlich gemacht werden, das Bundesverfassungsgericht hat nicht davon gesprochen, dass es mehrere Geschlechter gibt, es gibt Mann und Frau, sondern es hat bezüglich des sogenannten dritten Geschlechtes mit „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, also biologischen Abweichungen, argumentiert. Ein himmelweiter Unterschied zu der Ideologie der angeblichen Geschlechtervielfalt. Eine irre Debatte, die es vermutlich nur in Deutschland gibt.

Diese „Sexualität der Vielfalt“ wird gezielt propagiert ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage, Achtsamkeit oder Respekt vor der Würde junger Menschen und unter Verletzung der grundlegenden Elternrechte. Wie weit staatliches Handeln auf Kindergärten und Grundschulen schon einwirkt, kann man an einem Ratgeber der Sexualaufklärung sehen, in dem die WHO (!) bereits Neugeborene als „sexuelle Wesen“ bezeichnet. Ein Ratgeber, an dem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beteiligt war, seinerzeit unter Ampelverantwortung.

Kinder in diesem Alter werden heillos überfordert, werden sexualisiert, desensibilisiert und letztlich traumatisiert. Diese Sexualisierung unserer Kinder ist ein pädagogisches Verbrechen an ihnen. Dass dafür über die Zuschüsse hinaus Steuergelder ausgegeben werden, ist ein Skandal. Bezeichnend, dass das zuständige Sozialministerium nicht in der Lage war, auf die entsprechende Frage des Wetzlar-Kurier, wie viel Personalstellen insgesamt zur Verfügung stehen, zu antworten. Kurzum, mit Steuerzahlermitteln wird direkt Werbung für eine einseitige Indoktrinierung unserer Kinder im Grundschulalter betrieben.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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Aktuelle Ausgabe04.12.