Einspruchmöglichkeiten gegen Asylentscheidungen abschaffen

Asylanträge lähmen die Justiz

Es hat sich in den letzten zehn Jahren eine regelrechte Anti-Abschiebeindustrie entwickelt - von NGOs über Kirchenasyl, „Links“anwälten und anderen Profiteuren der Asylantenschwemme, die sich zum Ziel gesetzt haben, mit allen derzeit gültigen Mitteln Abschiebungen zu verhindern. Vater Staat ist unfähig, die Asylgesetze entscheidend zu verändern. Wer in Deutschland Asyl begehrt und dessen Antrag abgelehnt wird, sollte in einem Rechtsstaat zumindest einmal die Möglichkeit erhalten, Widerspruch einzulegen. Und was danach geurteilt wird, gilt rechtsverbindlich, letztinstanzlich. Wie ist die Realität?

Gefühlte Rechtbeugung

Die Realität ist so, dass alleine in diesem Jahr die Asylverfahren dramatisch zugenommen haben. In Hessen sind die asylrechtlichen Haupt- und Eilverfahren von 3759 auf 7271 explodiert. Kein Einzelfall. In Nordrhein-Westfalen stieg die Zahl der Neuzugänge von 10.500 auf 18.400, in Schleswig-Holstein von 1871 auf 3642, in Bayern von 9500 auf 15.600 usw. Die deutsche Justiz wird damit lahmgelegt und der Bürger, der aus ganz unterschiedlichen Gründen Verwaltungsgerichte anruft, ist der Dumme, denn Verfahren dauern häufig genug, und das ist kein Vorwurf an die Justiz, mehrere Jahre, so dass man partiell schon gefühlt aus Sicht des Bürgers von Rechtsbeugung sprechen kann.

Was macht die Politik?

Die Politik kennt die Probleme. Die Justizminister der Bundesländer kennen die Probleme. Die Bereitschaft bei SPD, SED/Linkspartei oder Grünen, dies zu ändern, ist de facto nicht vorhanden. Leidtragende sind die Bürger, Leidtragender ist die Justiz, Leidtragender ist der Steuerzahler, der die Verfahrenskosten tragen muss. Wer sich freut, ist die deutsche Anti-Abschiebeindustrie.

 

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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