Wie kann die SPD so jemanden vorschlagen?

Wer für Abtreibung eines siebenmonatigen Kindes ist,
ist völlig ungeeignet für das Bundesverfassungsgericht

Von Hans-Jürgen Irmer

Zum Zeitpunkt dieses Artikels war noch nicht bekannt, ob die Union im Deutschen Bundestag einen Personalvorschlag der SPD mitträgt oder nicht. Es geht um die Wahl von insgesamt drei Verfassungsrichtern, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist. Union und SPD haben diese nicht. Die Grünen müssen mitspielen, die bereits mit Erfolg einen CDU-Kandidaten im Vorfeld verhinderten. Das reicht immer noch nicht, so dass die SED/Linkspartei schon deutlich gemacht hat, dass ohne sie nichts geht. Man darf gespannt sein, wie die Union aus dieser Umklammerung herauskommt. Theoretisch wäre es denkbar, dass die Wahl dem Bundesrat übertragen wird. Das ist seit der letzten Legislaturperiode möglich.

Man kann nur hoffen, dass die Union bei der SPD-Kandidatin, der Potsdamer Professorin für Öffentliches Recht, Frauke Brosius-Gersdorf, hart bleibt, denn sie ist, auch aus Sicht des einen oder anderen Unions-Abgeordneten, die sich alle nicht öffentlich äußern, völlig ungeeignet.

Menschsein erst ab Geburt

Unfassbar, dass jemand als Vizepräsidentin für den 2. Senat vorgesehen ist, der nach wenigen Jahren dann Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts werden kann, der erklärt, dass die Geltung der Menschenwürde „erst für den Menschen ab Geburt“ gelten solle. Dafür gebe es „gute Gründe“. In meinen Augen ist dies die Tötung eines werdenden Menschen. Landläufig würden viele Menschen dies auch als „Mord“ bezeichnen, wobei Juristen Tötung und Mord naturgemäß differenziert sehen. Aber für mich ist es persönlich „Mord.“

Kopftuch für muslimische Referendarinnen

Es verwundert nicht, dass sich Brosius-Gersdorf für das Kopftuchtragen muslimischer Rechtsreferendarinnen ausgesprochen hat, da dies nicht gegen das staatliche Neutralitätsprinzip verstoße. Eine Auffassung, die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht geteilt wird.

Für Frauenquoten und das Paritätsgesetz

In Presseartikeln hat sich Brosius-Gersdorf für gesetzliche Frauenquoten im Wahlrecht und für das sogenannte Paritätsgesetz ausgesprochen, wonach jeder zweite Listenplatz einer Partei von einer Frau besetzt sein muss, obwohl es auch hier höchstrichterliche Urteile gibt, die das als verfassungswidrig betrachten. Eine Verfassungsrichterin mit Problemen der Wahrnehmung der Verfassungswirklichkeit.

Für AfD-Verbot und Entzug der Grundrechte

In der ZDF-Talkshow „Lanz“ hat sie nicht nur ein Verbot der AfD gefordert, sondern erklärt, sie bedauere, dass mit einem AfD-Verbot „nicht die Anhängerschaft beseitigt“ wäre. Darüber berichtete Klaus Kelle bei „reitschuster.de“. Und als Lanz nachfragte: „Sie wollen nicht Menschen eliminieren?“, verneinte Brosius-Gersdorf das natürlich, bestand aber darauf, AfD-Mitgliedern die Grundrechte entziehen zu wollen, etwa das Grundrecht, gewählt zu werden, mit der Begründung: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“ Eine solche Frau im höchsten deutschen Gericht? Wenn die CDU einen Funken Selbstachtung hat, wird sie verhindern, dass diese Frau zur Wahl gestellt wird bzw. sie wird verhindern, dass sie gewählt wird.

Was treibt die SPD?

Die spannende Frage allerdings ist, wieso eine deutlichst nach links gerutschte SPD eine solche Person überhaupt vorschlagen kann. Dies zeigt sehr viel über das gesellschaftspolitische Grundverständnis der SPD, das sich in Teilen von der SED/Linkspartei kaum mehr unterscheidet.

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Hans-Jürgen Irmer
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Herausgeber Wetzlar Kurier

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