Wahl zum Bundesverfassungsgericht:

SPD-Kandidatin gescheitert
Dank an Unions-Abgeordnete für Mut und Standhaftigkeit

Das Versagen des Jens Spahn

Es ist im letzten Monat medial hinlänglich über die gescheiterte Wahl der drei geplanten Richter zum Bundesverfassungsgericht berichtet worden. Bezogen auf die zwei Kandidatinnen der SPD gut so. Schade um den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts Günter Spinner.

Überflüssige Debatten

Dass die Wahl spektakulär gescheitert ist, hätte man im Grunde genommen verhindern können. Das hängt an zweierlei. Im Jahr 2015 hat man das Verfahren geändert. Seitdem werden Richter des Bundesverfassungsgerichts mit Zwei-Drittel-Mehrheit des gesamten Deutschen Bundestages gewählt. Der zwölfköpfige Wahlausschuss hat nach wie vor eine entscheidende Filterfunktion, kann aber nicht entscheiden. Deshalb entscheiden die Fraktionen in ihrer Gesamtheit. Und weil das so ist, werden Kandidaten heutzutage deutlicher durchleuchtet als es früher der Fall war.

Der zweite Grund besteht darin, dass CDU-Fraktionschef Jens Spahn der SPD gegenüber schon frühzeitig signalisierte, dass seine Fraktion dem Vorschlag zustimmt, ohne sich ein entsprechendes Mandat der Fraktion geholt zu haben. Es wäre ihm und allen Beteiligten inklusive dem Ruf des Bundesverfassungsgerichts bzw. den Kandidaten viel erspart geblieben, hätte man im Vorfeld die eigene Fraktion so eingebunden, wie es eigentlich fachlich notwendig ist.

Rot-Rot-Grünes Aufheulen zeigt, dass Ablehnung richtig war

Wenn die Grünen kritisieren, dass die Ablehnung „sexistisch motiviert“ war, so ist das Humbug, ebenso wie der Vorwurf, dass autoritäre Kräfte immer dann eine Frau diskreditieren, wenn sie einem nicht passt. Die Grünen seien an dieser Stelle daran erinnert, dass sie im Vorfeld dieser Wahl den eigentlichen CDU-Kandidaten torpedierten, weil dieser einen asylkritischen Kommentar geschrieben hatte, so dass CDU-Chef Spahn auf den Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts Spinner zurückgriff und diesen als CDU-Vorschlag übernahm. Es geht eben doch um Inhalte. Und genau das ist der Punkt, warum Brosius-Gersdorf von sehr vielen Unions-Abgeordneten abgelehnt wurde. Die Gründe sind bekannt. Die SED/Linkspartei spricht von einer „Hetzkampagne“. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion fordert, dass Spahn „seine Fraktion auf Linie bringen“ muss.

Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen

All die Roten, die Dunkelroten und die Grünen, die es nicht verwinden können, dass eine Kandidatin aus ihrem Umfeld nicht die erforderliche Mehrheit bekommen hat, versteigen sich, man muss schon fast sagen zu regelrechten Verschwörungstheorien finsterer rechtskonservative Kräfte, finstere Neorechte Nachrichtenportale, als ob die Zeitung „Die Welt“ dazugehört. Sie alle würden rechte/rechtsaußen-Narrative bedienen, und sie zeigen damit nur eines: Sie haben ein angespanntes Verhältnis zur Verfassung, denn weder ist ein Jens Spahn politisch und rechtlich in der Lage, „seine Fraktion auf Linie zu bringen“, noch kennen sie die Bedeutung der Verfassung, Artikel 38 des Grundsetzes, wonach Abgeordnete „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind.

Wie geht es weiter?

Am saubersten wäre es, alle Kandidaten werden zurückgezogen. Man setzt sich in kleiner Runde zunächst zusammen, lotet aus, holt sich die Zustimmung der eigenen Fraktion ein und startet einen zweiten Versuch. Dass die SPD sich jetzt hinstellt, ein Foto ihrer nur noch 120 Abgeordneten schießt und demonstrativ erklärt, hinter Brosius-Gersdorf zu stehen, verschärft die Konfliktlinien, statt sie zu beruhigen. Brosius-Gersdorf sollte erkennen, dass sie inhaltlich für ein Amt, das ein Höchstmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz und persönlicher Reputation und Überparteilichkeit erfordert, ungeeignet ist.

In Deutschland wird durchaus zu Recht die Politisierung des Supreme Court in den Vereinigten Staaten kritisiert. Wir müssen alles daransetzen, dass das Bundesverfassungsgericht, das noch eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hat, nicht ebenfalls Spielball der Politisierung wird. Wenn das geschieht, ist die Akzeptanz des Bundesverfassungsgerichts und damit der Rechtsprechung höchst gefährdet.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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