Uneingeschränktes Ja zum Kampf gegen die NPD -
aber nur mit rechtsstaatlichen Mitteln
- Merkwürdiges Rechtsverständnis der SPD -
Die NPD muss politisch, wie jede verfassungsfeindliche Partei, konsequent politisch bekämpft werden, dies steht völlig außer Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Partei bisher nicht verboten, weil sie keine wirkliche Bedeutsamkeit in der Bundesrepublik erlangt hat. Für die NPD wie auch alle anderen nicht verbotenen extremistischen Parteien gilt daher der verfassungsrechtlich jedermann und eben auch jeder Partei gewährte Grundsatz der Betätigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Dies zeichnet unsere großartige Verfassung ja auch nachdrücklich aus, dass sie selbst verfassungsfeindliche Äußerungen zulässt und die Äußerungsmöglichkeit besonders schützt.
Dass die Stadt Wetzlar juristisch versucht hat, die NPD-Veranstaltung zu verhindern, ist ihr gutes Recht, wenngleich man - losgelöst von Emotionen - im Vorfeld juristisch und politisch hätte überlegen müssen, ob es klug ist. Juristisch, weil Dutzende Städte in den letzten Jahren in Deutschland gleiches wie Wetzlar - ohne Erfolg - versucht haben, und politisch, weil man einer extremistischen Splitterpartei eine unglaubliche mediale und öffentliche Aufmerksamkeit beschert, die diese zwar nur gesucht, aber nie verdient hat.
Gegendemo war gut, richtig und ausreichend
Dass man eine friedliche Gegendemonstration organisiert - gut so, um politisch deutlich zu machen, dass man Neonazis nicht haben will. Dass man seitens des DGB und der SPD eine Gegendemo unter Zuhilfenahme eben auch extremistischer, linksradikaler und kommunistischer Gruppierungen organisiert, entwertet die gute Absicht leider nachhaltig. Extremisten mit Extremisten zu bekämpfen ist nicht wirklich ein guter demokratischer Diskurs. Man wertet Teilnehmer wie die Antifa - die in Hamburg oder Frankfurt für Gewaltexzesse gegen Polizeibeamte mitverantwortlich waren - ebenso auf wie die DKP (Deutsche Kommunistische Partei), die zu „DDR“-Zeiten das SED-Geschäft Erich Honeckers im freien Teil Deutschlands betrieb, oder die kommunistische Linkspartei, die bis zum Verfassungsgericht darauf geklagt hat, als Rechtsnachfolger der SED - der Partei, die für Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl stand - anerkannt zu werden, nur unnötig auf.
Demokratische Parteien dürfen sich weder mit Linksradikalen noch Rechtsradikalen gemein machen.
Keine Bundesregierung, keine Länderregierung, keine Kommune hat das Recht, sich über Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinwegzuzusetzen.
Dass Wetzlars SPD-Oberbürgermeister zu Lasten des Steuerzahlers die verschiedenen Gesetzesinstanzen anruft, ist politisch zu akzeptieren, obwohl seine Hausjuristen wussten, dass es u.a. wegen verfassungsrechtlicher Lage nirgendwo juristisch gelungen ist, den Auftritt einer nicht verbotenen Partei zu verbieten.
Inakzeptabler Tabubruch
Nun hat das höchste deutsche Gericht und der Wahrer unserer Grundrechte, das Bundesverfassungsgericht, nachdem die Stadt Wetzlar schon zwei ordentliche Gerichtsinstanzen schmallippig verloren hatte, gesprochen: Die NPD hat ein Recht darauf, die Stadthalle Wetzlar für Zwecke des Wahlkampfes zu nutzen. Das mag man politisch nicht gut finden, aber es ist eben zu akzeptieren! Von Jedermann!
Es ist geradezu anarchistisch und völlig inakzeptabel, wenn der Oberbürgermeister einer Stadt mit gut 50.000 Einwohnern für sich zum Ergebnis kommt, dass diese Entscheidung des Gerichtes zu ignorieren ist, und dass man sich einfach über das Gesetz und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzen darf.
Das ist ein Bruch der Verfassung, des Rechts und im Übrigen eben auch des politischen Anstandes gegenüber einem Verfassungsorgan. Diese Handlung des Oberbürgermeisters Wagner ist im Grunde genauso schlimm wie die kruden politischen Handlungen der Neonazis. Es ist ein Anschlag auf den Rechtsstaat.
Mit welchem Recht nimmt sich der Oberbürgermeister Wetzlars, der Stadt des Reichskammergerichts, die Freiheit heraus, als Behördenleiter festzulegen, wie die Verfassung in dieser Stadt gilt, oder eben nicht gilt. Und dies zu einer Zeit, wo geschichtsbewusste Sozialdemokraten an Otto Wels erinnern, der in seiner berühmten Reichstagsrede eben genau ein solches Handeln der Nazis gebrandmarkt hat.
Wenn jeder für sich Moral und Recht definiert, wie es gerade passt, gibt es keinen allgemeingültigen Rechtsrahmen mehr, der für alle gelten muss und auf den wir uns als Freiheitsrecht berufen können. Wenn jeder Bürgermeister so handelt, leben wir schlicht in Anarchie. In der Zeit von 1933 bis 1945 wurden Bürgermeister-Versammlungen der SPD aus eben solchen „moralischen“ Gründen verboten. Unsere Verfassung stellt sich dem eindeutig entgegen. Der Wetzlarer Oberbürgermeister stellt sich so auf eine Stufe mit denen, die er bekämpfen will. Das ist vollkommen inakzeptabel.
„Einmaliger Vorgang“
Selbst die linke „taz“ bezeichnete die Entscheidung als „bislang einmaligen Vorgang“. Das Magazin „Monitor“ nannte die Entscheidung der Stadt „keine Heldentat“, und der Richterbund Hessen mahnte zu Recht die Gewaltenteilung in Deutschland an, ohne die ein Rechtsstaat nicht funktionieren kann, und nannte das Verhalten der Stadt Wetzlar eine „nicht zu unterschätzende Gefahr für die Demokratie“.
Amtseid gebrochen
Jeder Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat schwört einen Eid auf die Verfassung, diese zu beachten und zu schützen. Diesen Amtseid hat Oberbürgermeister Wagner gebrochen.
„Schuster pfeift auf Rechtsstaat, wenn es eigenen politischen Interessen dient“
Einen bemerkenswerten Kommentar hat dazu übrigens Jürgen Linker verfasst, dem ich zumindest zustimmen kann. Er kritisierte SPD-Landrat Schuster, der als gelernter Eisenbahner öffentlich die Qualifikation des Bundesverfassungsgerichts kritisiert habe, und der damit das Gleiche tue wie US-Präsident Trump, der die Justiz bei für ihn unangenehmen Entscheidungen übelst beschimpfe.
Das Bundesverfassungsgericht, so Linker zu Recht, entscheide nicht nach Moral, sondern auf der Basis des Grundgesetzes. Schuster habe weder Sachargumente vorgetragen, noch eine Auslegung des Grundgesetzes geliefert.
Schuster „pfeife auf den Rechtsstaat“, wenn es eigenen politischen Interessen diene. Und dem Linker’schen Schlusssatz schließe ich mich vollumfänglich an: „Wer aus politischem Interesse die Autorität des Bundesverfassungsgerichts angreift, der vergreift sich an der Demokratie.“