Hessen bekommt eine eigene Abschiebungshaftanstalt

In dritter Lesung hat der Hessische Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung verabschiedet, wonach bald auch in Hessen eine eigene Abschiebungshaftanstalt die Arbeit aufnehmen kann. Damit wird die Vollziehung der Abschiebungshaft in einer speziellen Hafteinrichtung geregelt. Diese Abschiebungshaftanstalt, so der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Frank Steinraths, sei die Grundlage dafür, dass diejenigen, die sich der Rückführung entziehen wollen oder sich nicht an unsere Gesetze halten, in Abschiebehaft genommen werden können.

Diese Regelung sei notwendig geworden, da der Europäische Gerichtshof entsprechende Anforderungen gestellt habe, weil nach dessen Auffassung eine klassische Haftanstalt für Kriminelle sich von einer Abschiebungshaftanstalt unterscheiden müsse. Damit ist es jetzt auch möglich, Personen zur Sicherung der Rückführung in Haft zu nehmen, bei denen der sehr begründete Verdacht besteht, dass sie sich der Abschiebung entziehen wollen.

Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion, so Steinraths, sei die Durchsetzung der Ausreisepflicht zwingend notwendig, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Grundrecht auf Asyl zu erhalten. Um das Ganze optimal organisatorisch zu gestalten, gebe es ein eigenes Referat im Landespolizeipräsidium, das die Abschiebungen zentral steuere und personell im nächsten Jahr verstärkt werde.

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Frank Steinraths
Frank Steinraths
Landtagsabgeordneter CDU Lahn-Dill

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Aktuelle Ausgabe04.04.