Professor Hans-Jürgen Papier:

„Jeder Staat hat das Recht,
darüber zu entscheiden, wer unter welchen Voraussetzungen einreisen darf oder nicht“

Vor wenigen Wochen hat das Berliner Verwaltungsgericht (VG) erklärt, dass die Zurückweisung dreier Somalier an der deutsch-polnischen Grenze durch die Bundespolizei rechtswidrig gewesen sei. Die drei Somalier, alles Erwachsene – eigentlich – lebten in Polen und hatten dreimal versucht, nach Deutschland einzureisen. Jedes Mal wurden sie gestoppt. Mit Hilfe von „Pro Asyl“, einer linken NGO, klagten sie auf Einreise und tauchten plötzlich in Berlin auf, obwohl sie eigentlich nach geltendem Recht in einem grenznahen Asylzentrum hätten untergebracht werden müssen.

Waren bei den vorgenannten vergeblichen Versuchen zwei Männer und eine Frau Erwachsene, kam es beim letzten Versuch zu einer Veränderung, denn plötzlich war die Frau minderjährig. Offenkundig eine Fälschung, die von linken Vorfeldorganisationen wie Pro Asyl auch noch unterstützt wird. Unterstützt auch von einem Berliner Richter, der den Grünen zumindest nahesteht.

Klartext von Professor Papier

Professor Papier war von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gilt als einer der exzellentesten Juristen in Deutschland. Papier machte deutlich, dass der prinzipielle Vorrang des Rechts der EU einschließlich des sogenannten sekundären Unionsrechts vor dem nationalen Recht unbestritten sei. Dieser Vorrang gelte allerdings nicht ausnahmslos, denn sowohl das deutsche Verfassungsrecht als auch Artikel 4 des EU-Vertrages begründen gewisse Grenzen. Und zu diesen Grenzen gehört der unverzichtbare Grundsatz, wonach der Kernbereich staatlicher Souveränität, der um der Wahrung der Identität der grundgesetzlichen Demokratie willen nicht preisgegeben werden darf. Es gebe also, so Papier, einen Identitätsvorbehalt als zwingende Integrationsschranke. Und zu diesem Kernbereich staatlicher Souveränität gehört das Recht auch des Mitgliedsstaates Bundesrepublik Deutschland, dass seine demokratisch legitimierten Organe darüber entscheiden dürfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Deutschland einreisen und dort Aufenthalt nehmen dürfen oder nicht.

Aushöhlung deutschen Rechts

Dieses zentrale Souveränitätsrecht werde ausgehöhlt, wenn Deutschland vermeintlich gemäß Europäischem Recht jede Person aus aller Welt bedingungs- und voraussetzungslos einreisen lassen müsste, sofern die Person formal ein Asylbegehren geltend gemacht hat.

Einreise = unbegrenzter Aufenthalt

De facto ist ein Asylbegehren gleichzusetzen, zumindest in der Vergangenheit, mit einem weitgehend unbegrenzten Aufenthalt, da Überstellungen an andere Nachbarstaaten de facto kaum funktionieren und Abschiebungen an Herkunftsländern häufig scheitern. Hinzu kommen Asylverfahren von langer Dauer, so dass sich Asylansprüche aus der Länge des Verfahrens häufig schon wieder begründen lassen. Unstreitig ist, dass Asylanträge in der Regel nicht den Zweck haben, eine Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland zu erreichen, weil man vermeintlich um sein Leben fürchten muss, sondern weil mit dem Aufenthalt erhebliche wirtschaftliche und soziale Vorteile verbunden sind. Und deshalb gebe es Grenzen des Asylrechts, so Professor Papier.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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