Malta
EuGH verbietet „Goldene Pässe“
Ohrfeige für deutsche Einbürgerung
Bulgarien, Zypern und Malta hatten in den letzten Jahren ihre Pässe sozusagen vergoldet. Das heißt, sie hatten vermögenden Ausländern die Chance gegeben, gegen Zahlung von Geld den begehrten Pass für die Europäische Union zu erhalten. Auf entsprechenden Druck der EU haben Zypern und Bulgarien ihre Gesetze entsprechend geändert. Malta hingegen wollte dies nicht einsehen, klagte dagegen und erlitt jetzt vor dem EuGH eine herbe Niederlage.
In der Vergangenheit war es für Malta so, dass Angehörige von Drittstaaten die maltesische Staatsangehörigkeit erhalten können, wenn sie abhängig von ihrer Aufenthaltsdauer dafür 600.000 oder 750.000 Euro zahlen, auf der Insel Eigentum im Wert von mindestens 700.000 Euro erwerben und mindestens 10.000 Euro für gemeinnützige Zwecke spenden. Auf die Art und Weise kamen gut 300 Personen (oder Angehörige) in den Genuss dieser Staatsbürgerschaft, die verbunden ist mit entsprechenden Rechten in der EU, nämlich Freizügigkeit, das Kommunalwahlrecht, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament und das Recht auf konsularen Schutz im Ausland.
Interessante Begründung
Der EuGH führte zur Begründung aus, dass die europäischen Staaten sich darauf verlassen können müssen, dass die Staatsangehörigkeit auf einem „Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen einem Mitgliedsstaat und seinen Bürgern“ beruht. Dieser Satz aus der Begründung ist eine schallende Ohrfeige für Deutschland, denn genau diese Voraussetzung wird nicht eingefordert. Sie spielt mittlerweile de facto keine Rolle mehr. Nachtwächterstaat Deutschland.