
SPD und CDU wollen Hass und Hetze bekämpfen -
Nichts gelernt aus der Geschichte?
„DDR“ – „Staatsfeindliche Hetze“ war Straftatbestand.
Nazi-Deutschland: „Hass und Hetze haben zu schweigen“.
Es mutet mehr als befremdlich an, wenn man sich das Papier der Arbeitsgruppe 14 „Kultur und Medien“ zwischen Union und SPD durchliest. Dort heißt es unter anderem: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Mei-nungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Hass und Hetze sind allerdings, wie es Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg sagt, „keine juristischen Begriffe“.
Die Aussage „Ich hasse alle Politiker“ erfülle keinen Straftatbestand.
Gefahr des Missbrauches
Der aktuelle Straftatbestand Volksverhetzung nach Paragraf 130 erlaubt schon heute den Entzug des passiven Wahl-rechts, wenn jemand wegen eines Verbrechens, zum Beispiel Mord oder Terrorismus, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Mit der Ausweitung des Volksverhetzungstatbestands auf „Hass und Hetze“ besteht die große Gefahr, dass es sich um ein politisches Strafrecht handelt, das dem Zweck dienen soll, Politiker regierungskritischer Parteien mehr oder weniger mundtot zu machen, zumal das politische Einschüchte-rungspotenzial einer solchen Vorschrift dadurch erhöht wird, dass der Verdacht einer Volksverhetzung auch zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen führen kann, zum Beispiel Telekommunikationsüberwachung, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand eine Volksverhetzung plant, begeht oder begangen hat“.
Das alles, so Deniz Yücel sinngemäß in der „Welt“, kann kaum durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt sein, der besagt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern… Eine Zensur findet nicht statt.“ Und es heißt in einem späteren Absatz weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Meinungsfreiheit bedroht
Meinungsfreiheit ist im Gegensatz zu jeder Diktatur konstitutives Element einer jeden Demokratie. Meinungsfreiheit heißt, auch aushalten zu müssen, dass jemand provoziert, bescheuerte Meinungen formuliert, spinnerte Formulierungen benutzt und auch sich die Freiheit nehmen kann, Mainstream-Aussagen als falsch zu bezeichnen, wenn es beispielsweise um das Thema Klima, Corona, Asylmissbrauch, Ausländerkriminalität, Islamisierung oder anderes geht. Als US-Vizepräsident Vance kürzlich in einer Rede in München die Einschränkung von Meinungsfreiheit in Europa und vor allem in Deutschland kritisierte, war das politische Establishment empört. Vance hatte zu Recht darauf hingewiesen, dass Begriffe wie „Desinformation“ missbraucht würden, um abweichende Meinungen und unliebsame Tatsachen zu unterdrücken.
Wer also künftig die linke Klima- oder Genderpolitik, Asylpolitik und anderes mehr kritisiert, auch in scharfen Worten, läuft Gefahr, dass er beschuldigt wird, Hass und Hetze zu verbreiten. Er läuft Gefahr, dass seine Auffassung als „Desinformation“ diskreditiert wird. Er läuft Gefahr, dass er Staat und Verfassung delegitimiert, auch ein neuer Kampfbegriff, unter dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang und Innenministerin Faeser einge-führt.
Nichts gelernt aus der Geschichte?
Ältere Bürger kennen den Begriff „Hetze“ schon aus den „DDR“-Zeiten, um politische Gegner zu diffamieren. So gab es dort den Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“. Dies galt aber nicht nur für die „DDR“. Auch die Nationalsozialisten riefen zum Kampf gegen Hass und Hetze auf. So schrieb die Zeitung „Der Gemeinnützige“ am 28.12.1939: „Schmähungen, Hass und Hetze – das sind die Kennzeichen der politischen Weihnachtsansprachen, die in den Ländern der Westmächte gehalten worden sind.“ Und anlässlich des 40. Geburtstages von Reichspropagan-daminister Goebbels schrieb das „Rheinische Volksblatt“ am 29.10.1937 u.a. wie folgt: „Täglich und stündlich kämpft er für seine Weltanschauung, gegen Hass und Hetze.“ Das „Hakenkreuzbanner“ in der Ausgabe vom 3.11.1935 kann wie folgt zitiert werden: „Heute stellen wir fest: Wer unsere Beamten angreift, der greift den Staat an… Wer gegen sie hetzt, hetzt gegen das Reich… Da, wo die Grenzen von Herkommen, Stand, Beruf zur großen Gemeinschaft zu-sammengeschlossen sind, haben Hass und Hetze zu schweigen.“
Linke bedienen sich der Nazisprache
Heute ist der „Kampf gegen rechts“, was immer das im Einzelnen ist, von linker Seite populär, wird intensiv geführt. Früher bekämpfte man zu Recht noch den Rechtsextremismus, von Linksextremismus und Islamismus ist überhaupt nicht mehr die Rede. Man vergisst aber gerade auf linker Seite immer wieder, dass man sich mit dieser Formulierung „Kampf gegen rechts“ der Nazisprache bedient. Schon vor der Machtübernahme 1933 haben die Nationalsozialisten zum „Kampf gegen rechts“ aufgerufen. Das „Sauerländische Volksblatt“ schrieb am 12.10.1932 auf Seite 1: „Hitlers Unterführer schreiben: „Der Feind steht rechts“. Und Ortsgruppenleiter von Jessen wird wie folgt zitiert: „Der Feind steht rechts, unsere Fahne ist rot und wir sind Sozialisten.“ Mit anderen Worten, Linke bedienen sich der Propagandasprache der Nationalsozialisten.
Was macht die CDU?
Bedauerlich, dass die Union mit der SPD diese Passage in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat.