Baden-Württemberg


Grüne Zwangsabgabe für Autofahrer

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat ein Landesmobilitätsgesetz vorgelegt, um den „Weg zu einer nachhaltigen Mobilität“ zu schaffen. Ziel der Landesregierung sei es, die Nachfragen im Öffentlichen Nahver-kehr im Vergleich zu 2010 bis 2030 zu verdoppeln. Der Kern des Landesmobilitätsgesetzes ist die Einführung eines durch Bürgerabgaben finanzierten sogenannten Mobilitätspasses, wonach Städte, Kreisstädte und Land-kreise ermächtigt werden sollen, eine monatliche „Mobilitätsabgabe“ erheben zu können. Diese sei nötig, um den ÖPNV auszubauen, so Verkehrsminister Hermann. Diese Mobilitätsabgabe könne sich auf 10 oder 20 Euro pro Person und Monat belaufen. In einem Pilotprojekt in 21 Kommunen soll das Ganze erprobt werden, wobei den Kommunen es überlassen bleibt, ob diese Abgabe nur die Kfz-Halter zahlen müssen oder alle Ein-wohner ab 18 Jahren.
Bedingung für die Erhebung der Abgabe sei, dass das ÖPNV-Angebot „ausreichend“ sein müsse. Das heißt, es müsste eine „zumutbare Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen“. Wenn es um neue Abga-ben geht, ist der Erfindungsreichtum der Politik und vor allen Dingen der Grünen schier unerschöpflich. Der Steuerzahler und vor allen Dingen der Pkw-/Lkw-Nutzer zahlt ohnehin jedes Jahr einen zweistelligen Milliar-denbetrag in den Bundeshaushalt. Es würde schon reichen, wenn all dieses Geld, das der Autofahrer zahlt, zweckgebunden auch wieder für den Verkehr ausgegeben würde, dann hätten wir manches Problem nicht. Aber es fließt in den allgemeinen Haushalt, so dass sowohl der ÖPNV als auch die Bahn chronisch unterfinan-ziert sind.
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat zu Recht darauf hingewiesen, dass zusätzliche Belastungen für die Bürgerschaft aktuell schlicht nicht vermittelbar seien. Und da hat er recht.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe5/2025