Wird der Polizeibeauftragte des Bundes nun endlich abgewickelt?
Hier gibt es zumindest hoffnungsvoll stimmende Signale aus Berlin, dass dieser hochdotierte Posten, den der frühere SPD-Abgeordnete Grötsch innehat mit mehr als 13.000 Euro im Monat, abgeschafft wird. Es wäre einer von annä-hernd 50 Beauftragten, der erst Anfang 2024 neu eingerichtet wurde. Nun könnte man meinen, dass ein „Polizeibe-auftragter“ die Aufgaben hat, die Interessen und Rechte der Polizeibeamten gegenüber Staat und Regierung zu ver-treten.
Misstrauen gegen Polizei
Weit gefehlt. Seine Aufgabe ist es, strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen bei der Polizei (!) und „mögliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden“ zu untersuchen sowie die Verletzung von Grundrechten durch Polizeibeamte (!). In der Gesetzesbegründung hieß es seinerzeit, man fürchte „extremistische Einstellungen unter den Angehörigen der Polizei“. „Ein klarer Akt des Misstrauens gegenüber unserer Polizei“, so Pro-Polizei-Vorsitzender Hans-Jürgen Irmer, „die sich 365 Tage und Nächte im Jahr für die Innere Sicherheit einsetzt, von Radikalen aller Art angreifen, beschimpfen, bepöbeln lassen muss und immer noch Contenance zu wahren hat, was sicherlich sehr schwerfällt, denn es wird gelegentlich vergessen, dass Polizeibeamte auch Menschen sind – und keine Bullen! Gruß in diesem Kontext an SED/Linkspartei und Grüne.
35 Verfahren hat Grötsch seit dieser Zeit an sich gezogen. Die Bundespolizei hat darauf hingewiesen, dass nicht ein einziges Fehlverhalten aufgedeckt worden sei. Das rechtsstaatlich Bedenkliche an diesem Polizeibeauftragten ist, dass er unter Umgehung des Disziplinarrechts, der Widerspruchsmöglichkeiten für Polizeibeamte Fälle direkt an sich ziehen kann, die ihm in denunziatorischer Weise auch anonym angezeigt werden können. Dieser Polizeibeauftragte mit immerhin 18 Mitarbeitern, auch die sind ersatzlos zu streichen, kollidiert mit dem Gewaltenteilungs- als auch dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes, denn hier soll eine exekutive Ermittlungsstelle die Arbeit der Justiz überneh-men, jedoch ohne das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit, um ohne (!) demokratisches Mandat strukturelle Veränderun-gen herbeizuführen.
Auch hier wird es spannend werden, wer sich final durchsetzen wird. Es bleibt zu hoffen, dass die guten Argumente der Deutschen Polizeigewerkschaft der Bundespolizei Gehör finden.