Aus der Arbeit der CDU-Kreistagsfraktion Lahn-Dill

Linke und Grüne wollen „Fahren ohne Fahrschein“
im Lahn-Dill-Kreis legalisieren

Die Fraktion DIE LINKE beantragte jüngst im Kreistag des Lahn-Dill-Kreises, der Lahn-Dill-Kreis wolle auf den VLDW (Verkehrsverbund Lahn-Dill-Weil) dahingehend einwirken, künftig standardmäßig auf die Stellung eines Strafantrags zu verzichten und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ legalisieren.

Das Fahren ohne Fahrschein in Bus und Bahn erfüllt in der Regel den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen gem. § 265a Abs. 1 StGB. Allerdings handelt es sich um ein Delikt, das nur auf Antrag verfolgt wird.
Bei der Partei DIE LINKE hält man dieses Delikt nun offenbar ganz generell nicht für strafwürdig und auch Die Grünen unterstützten den Antrag, schließlich sei das Fahren ohne gültigen Fahrschein nur „Kleinkram“, so Martin Krohn von Bündnis 90/Die Grünen. Im verheißungsvollen Zusammenschluss von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE hatte man in der Vergangenheit auf Bundesebene bereits den Versuch unternommen, die Strafbarkeit des „Schwarzfahrens“ gänzlich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen – glücklicherweise erfolglos. 
Im Kreistag argumentierten Linke und Grüne, an der Erhebung eines erhöhten Personenbeförderungsentgelts solle festgehalten werden, bloß die Strafverfolgung solle nach ihrer Vorstellung künftig entfallen. „Keine gute Idee“, findet Leo Müller (CDU) und erklärt hierzu: „Ein erhöhtes Beförderungsentgelt darf nach ständiger Rechtsprechung von Minderjährigen nicht erhoben werden. Einerseits zu verlangen, dass alle Fahrgäste einen gültigen Fahrschein haben, andererseits aber von jedweder Konsequenz bei Verstößen abzusehen, produziert ein strukturelles Vollzugsdefizit. Wollen wir Jugendlichen wirklich ein solch gleichgültiges Verhältnis zur Befolgung von Gesetzen vermitteln?“ Wenn Linke und Grüne eine Einladung zum „Schwarzfahren“ aussprechen wollen, dann mögen sie versuchen, auf Bundesebene Mehrheiten für die Streichung des Straftatbestandes zu organisieren. Mit der CDU dürfen sie dabei jedenfalls nicht rechnen. Denn jede Leistung erfordert eine Gegenleistung; im Grundsatz durch den Profiteur der Leistung, in begründeten Ausnahmefällen kann – etwa aus sozialpolitischen Gründen – der Staat einspringen. Irgendjemand muss aber die Kosten tragen. Das ist grundsätzlich und auch mit dem Öffentlichen Personennahverkehr so.  

 

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Leo Müller
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Aktuelle Ausgabe03.04.