
CDU fordert Überprüfung der Grundsteuerhebesätze in Aßlar
In der letzten Stadtverordnetenversammlung brachte die CDU Aßlar einen Antrag zur Überprüfung der Hebesätze der Grundsteuer A und B für das Jahr 2025 ein.
Im Januar wurden die Bescheide für die Grundsteuer an die Bürgerinnen und Bürger in Aßlar versendet. „Dabei kam es in vielen Fällen zu erheblichen Anhebungen der Abgaben, und zwar mit einem Faktor, der das Zwei- bis Vierfache beträgt“, erklärte Nicklas Kniese. In der Vergangenheit hatte sich die Politik dafür ausgesprochen, die Erhebung der Steuer aufkommensneutral für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu gestalten. Derzeit sind jedoch deutliche Abweichung von dieser Vereinbarung erkennbar, was dringend angegangen und behoben werden muss.
Der Magistrat soll nun prüfen, ob eine aufkommensneutrale Steuererhebung im Vergleich zum Vorjahresansatz sichergestellt werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, fordert die CDU eine Anpassung der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025. Es ist bereits jetzt klar, dass dieses Thema die Politik in den kommenden zwei bis drei Jahren weiter beschäftigen wird. Angesichts der zahlreichen Klagen, die gegen den Messbetrag eingereicht wurden, ist die Rechtslage jedoch weiterhin unklar. „Wir bleiben an der Thematik dran und setzen uns für eine Lösung ein“, stellte Jannis Knetsch klar. Die CDU fordert daher eine schnelle Überprüfung, um etwaige unnötige Belastungen für die Bürger zu vermeiden. Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion überparteilich einstimmig angenommen und wird zeitnah im Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
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