Vorbild Schweden
Fünf Regelungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft
Deutschland macht das Gegenteil – damit muss Schluss sein
Noch im Jahr 2020 galt Schweden als das Land in Europa mit den liberalsten Einbürgerungsregelungen. Schon nach fünf Jahren konnte man eingebürgert werden. Man musste weder den Nachweis von Sprachkenntnissen erbringen noch Wissen über das Land haben oder in der Lage sein, sich selbst finanziell zu versorgen.
Schluss mit dem Lotterleben zu Lasten der schwedischen Gesellschaft
Die neue Mitte-Rechts-Regierung hat jetzt eine 180-Grad-Wende beschlossen und deutlich gemacht, dass man nur noch bereit ist, Menschen die schwedische Staatsbürgerschaft zu erteilen, die bereit sind und gezeigt haben, sich eingebracht zu haben.
Der schwedische Minister für Migration, Johan Forssell, hat völlig zu Recht darauf hingewie-sen, dass die Staatsbürgerschaft etwas ist, auf das man stolz sein kann. Sie sollte Menschen verliehen werden, die sich bemüht haben, Teil der schwedischen Gesellschaft zu werden und die während ihrer Zeit in Schweden das Richtige getan haben.
Dies ist zeitlos richtig
Dieser Anspruch ist zeitlos richtig. Er sollte endlich auch für Deutschland gelten. Aber Deutschland macht genau das Gegenteil von dem, was Schweden macht.
Fünf schwedische Regeln
1. Wer die Staatsbürgerschaft beantragt, muss in der Lage sein, für sich und seine Familie seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
2. Wer Schwede werden will, muss mindestens acht Jahre in Schweden leben.
3. Kriminelle und Personen, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten.
4. Prüfung in Sozialkunde. Es muss ein Test abgelegt werden zur schwedischen Gesellschaft, zur schwedischen Kultur und zu den schwedischen Werten.
5. Wer Schwede werden will, muss einen Schwedisch-Test bestanden haben. Ziel müsse es sein, ein zusammenhal-tendes Schweden aufzubauen, in dem die schwedische Staatsbürgerschaft mehr bedeute, so Vorssell.
SPD, Grüne, FDP bleiben bei Verschleuderung der deutschen Staatsbürgerschaft
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird durch das neue Einbürgerungsgesetz der Ampel verramscht. Niemand muss mehr zwingend in der Lage sein, für sein Auskommen mit seinem Einkommen selbst zu sorgen. Niemand muss mehr straffrei sein. Niemand muss mehr ein sehr gutes Deutsch sprechen. Niemand muss mehr seine eigentliche Staatsbürgerschaft abgeben. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann man schon nach fünf Jahren erhalten, in Aus-nahmefällen sogar nach drei Jahren.
Damit wird die deutsche Staatsbürgerschaft verramscht. Sie wird nicht mehr wertgeschätzt um ihrer selbst willen. Sie zu erhalten, erfordert keinerlei Anstrengung, keinerlei Mitwirkungspflicht mehr, sondern sie wird de facto zuerkannt. Es ist eine per se Rechtsanspruchseinbürgerung im Gegensatz zur früheren Ermessenseinbürgerung, bei der der Staat das letzte Wort hatte. Alexander Throm, CDU-Innenpolitiker in der Bundestagsfraktion, hat deshalb völlig zu Recht erklärt, „das Einbürgerungsgesetz der Ampel gehört nach der Bundestagswahl als eine der ersten Maßnahmen wieder abgeschafft.“ Recht hat er.