Doppelte Staatsbürgerschaft verhindert Abschiebung
Merz (CDU) für Ausbürgerungsmöglichkeit
Scholz und Esken (beide SPD) lehnen Unions-Forderung ab
Wohin es führt, wenn man leichtfertig die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zu einer bestehenden vergibt, und das, obwohl man heutzutage nicht mehr perfekt Deutsch sprechen, nicht mehr für sein eigenes Auskommen sorgen muss und sogar vorbestraft sein kann, sieht man darin, dass dadurch bedingt Abschiebungen, auch von Schwerkri-minellen, praktisch nicht mehr möglich sind. Es muss ein Ausbürgerungsantrag gestellt werden, der in der Praxis derzeit nach geltendem Recht praktisch nicht umsetzbar ist.
Deshalb haben CDU und CSU, wie Merz mitgeteilt hat, die Forderung aufgestellt, dass bei schwerwiegenden Delikten eine Ausbürgerung durch Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein muss. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Bundesvorsitzende der SPD, Saskia Esken, Kanzlerkandidat Merz die Kanzlerfähigkeit abge-sprochen und sich gegen diese Forderung ausgesprochen. Noch-Kanzler Olaf Scholz kritisierte ebenfalls diese Unions-Forderung, weil dies nicht zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht gehöre.
Auch bei dieser Debatte fragt sich der mündige Bürger unwillkürlich, wessen Interessen vertritt eigentlich die SPD in dieser Frage? Die des kriminellen Ausländers, des Doppelstaatlers oder die Interessen der deutschen Bevölkerung, die zu Recht ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, das durch eine überproportionale hohe Ausländerkriminalität massiv gefährdet ist. Es bleibt zu hoffen, dass auch bei dieser Frage bei der Bundestagswahl am 23. Februar die Menschen das Kreuz an der richtigen Stelle machen.