Deutschlands „Prozesshansel“


Habeck 805 Strafanzeigen gegen Bürger,
Baerbock „nur“ 513

„In einer Demokratie muss man die Herrschenden Idioten oder Deppen nennen können.

In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt“

Ein wahres Wort des ehemaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet, der in einem Satz den Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur deutlich gemacht hat. Wer hat nicht selbst schon einmal einen Politiker, vielleicht einen Nachbarn oder einen Arbeitskollegen, als einen Idioten, Schwachkopf oder anderes mehr bezeichnet? Das ist menschlich, aber kein Straftatbestand. Es ist auch ohne jeden Zweifel nicht schön. Aber Menschen sind nun einmal Menschen. Und Politiker müssen ganz einfach ein dickeres Fell haben. Auch dazu gibt es in der Vergangenheit Grundsatzurteile. Im Übrigen hat Angela Merkel, bei all ihren Fehlern, die sie 2011 und 2015 gemacht hat und wofür sie teils heftig beschimpft worden ist, nicht ein einziges Mal eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede erstattet. Das hat auch etwas mit Größe zu tun.

„Heulsusen-Industrie“

Es gibt in Deutschland eine regelrechte Anzeigenindustrie, wie beispielsweise die Agentur „SoDone“, von einer jungen Liberalen geführt, die keinen Hehl daraus macht, mit dieser Methode Geld verdienen zu wollen. Es gibt KI-Hilfen, um im Internet Beleidigungen herauszufiltern. Menschen werden zunächst einmal gefühlt strafrechtlich verfolgt, stehen ohnmächtig einer professionellen Klageindustrie gegenüber, zahlen lieber, zumindest in der Regel, um sich ein Verfahren, das für sie nicht überschaubar ist im Hinblick auf Ausgang und Kosten, zu ersparen. Das nächste Mal wird man vorsichtiger formulieren, wenn man denn überhaupt noch formuliert. Und das ist genau der springende Punkt. Denn es handelt sich hier um eine Kultur der staatlichen Abschreckung, die jeden einschüchtern soll, der sich kritisch zur Berliner Blase äußert.

Wir haben unfähige Minister

Zu den unfähigsten Ministern in Deutschland gehört der Bundeswirtschaftsminister, der Verantwortung dafür hat, dass es eine Kapitalflucht in dreistelliger Milliardenhöhe gibt, Wirtschaftsstagnation, Arbeitsplatzabbau, Rezession. Durch seine hysterische Klimapolitik gefährdet er die deutsche Energieversorgung, wie selbst der Bundesrechnungshof feststellen musste, wonach die „sichere Versorgung“ gefährdet ist. Ein Mann, der keinen Widerspruch duldet, Andersdenkende mit Prozessen überzieht, zu denen er seine Unterschrift leistet. Ein Mann, der für die Deindustrialisierung Deutschlands steht.

So jemanden kann man gemeingefährlich nennen, wenn es um die weitere Entwicklung Deutschlands geht, gefährlich, wenn es um die Rede- und Meinungsfreiheit geht, idiotisch, wenn es um die verändernde Wirkung gesell-schaftspolitischer Vorstellungen (siehe Transgendergesetz) geht. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es keinen Grund, Beleidigungen unter Strafe zu stellen. In einer freien Gesellschaft ist das Wort frei. In einer freien Gesellschaft müssen kritische und auch wütende Bürger keine Hausdurchsuchungen fürchten. 

Wirtschaftsministerium antwortet 

auf Wetzlar-Kurier-Anfrage

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat die Redaktion des „Wetzlar-Kurier“ das Bundeswirtschaftsministerium angeschrieben und um Aufklärung darüber gebeten, ob dem Steuerzahler durch die Klagewut von Wirtschaftsminister Habeck Kosten entstehen. Das Büro antwortete mit Datum vom 5.12.2024, dass sich Robert Habeck zu Beginn der Legislaturperiode dafür entschieden habe, Online-Hass (Anmerkung der Redaktion: Was immer das im Einzelnen ist), nicht einfach hinzunehmen. Daher arbeite sein Bundestagsbüro seit Mai 2022 mit der gemeinnützigen Organisation HateAid und seit August 2023 mit der Rechtsanwaltsgesellschaft So Done zusammen.

Sowohl Strafanzeigen als auch etwaige Strafanträge, so das Ministerium, würden mittlerweile aus organisatorischen Gründen und im Sinne des einheitlichen Umgangs grundsätzlich im Bundestagsbüro von Bundesminister Robert Habeck bearbeitet. Eine systematische Erfassung von Strafanzeigen und Strafanträgen durch das Ministerium erfolge nicht. Es gebe ja auch keine gesetzliche Dokumentationspflicht. Bei etwaigen Strafanträgen, die über das BMWK verfolgt wurden, seien keine Anwaltskanzleien beauftragt worden. Daher seien auch keine Anwaltskosten entstanden.

Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums seien für die Durchsuchung des Netzes nicht vorgesehen. Hinweise kämen in der Regel von der Polizei. Es gebe darüber keine direkte Bezahlung von HateAid oder So Done. Diese würden sich durch Spenden bzw. anteilig durch mögliche Geldentschädigungen finanzieren. Dazu selbst könne man nichts sagen. Der Minister erhalte keinen Geldwertenvorteil aus den Verfahren. Etwaige Geldentschädigungen würden über die beteiligten Organisationen direkt verwaltet und im Falle von So Done an eine gemeinnützige Organisation, die sich für Zivilcourage im Netz engagiere, gespendet, so die Pressesprecherin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wer zahlt eigentlich die Mitarbeiter im Bundestagsbüro?

Die Behauptung, dass dem Steuerzahler keine Kosten entstanden seien, steht auf ziemlich tönernen Füßen. 

1. Wenn das BMWK erklärt, bei etwaigen Strafanträgen, die über das BMWK verfolgt wurden, seien keine Anwaltskanzleien beauftragt worden, so mag dies richtig sein, auch der Hinweis, dass dem BMWK keine Anwaltskosten entstanden seien. Aber es gibt ja Mitarbeiter im BMWK, die der Steuerzahler bezahlt. Diese Kosten müssten, wie viel Mitarbeiter das auch immer sind, korrekterweise geltend gemacht werden.

2. Wenn das Ministerium antwortet, dass Habecks Bundestagsbüro die Angelegenheiten grundsätzlich bearbeite, stellt sich die Frage, wer bezahlt eigentlich die Mitarbeiter des Abgeordneten Habeck? Der Bürger hat kein vom Steuerzahler bezahltes Büro im Hintergrund, sondern muss im Fall einer Klage für teures Geld in der Regel einen Anwalt beauftragen und geht dabei volles Risiko. Die spannende Frage ist, sind das ein, zwei oder drei Mitarbeiter, die sich darum kümmern, wie viel Zeit investieren sie dafür? Die dafür investierte Zeit müsste korrekterweise ebenfalls dargestellt werden, denn diese Mitarbeiter werden aus Steuergeldern bezahlt.

Einschüchterungspolitik

Die Strategie, die dahintersteckt, ist klar. Man beabsichtigt, Bürger, die ihre Meinung sagen, einzuschüchtern. Das hat mit Meinungsfreiheit nichts mehr zu tun. Wenn jemand strafrechtlich relevante Dinge über Habeck oder Baerbock behaupten würde, dann ist das ihr gutes Recht, falsche Tatsachenbehauptungen zur Anzeige zu bringen. Meinungen, auch wenn sie manchmal nicht in vornehmstem Deutsch formuliert sind, sind kein Straftatbestand. Sie sind konstitutiver Bestandteil einer Demokratie.

Habeck, über 800 Strafanzeigen gegen kritische Bürger

Baerbock, über 500 Strafanzeigen gegen missliebige Bürger

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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