Grüner Angriff auf die Meinungsfreiheit
Artikel 5 des Grundgesetzes wird ausgehebelt

Es hat in den letzten Jahren in einigen Bundesländern, aber auch auf der Bundesebene, sogenannte Antidiskriminierungsstellen, Meldeportale und andere Denunziationshotlines gegeben, um missliebige Äußerungen in den sozialen Netzwerken zu kriminalisieren und sie löschen zu lassen.

Eines vorweg: In sozialen Netzwerken, es gibt Menschen, die sprechen auch von „asozialen Netzwerken“, wird ohne Zweifel viel Hirnloses, unter der Gürtellinie liegendes und nachweislich falsch Behauptetes verbreitet. In einem Rechtsstaat ist es möglich, gegen strafbewährte Inhalte von Gesetzes wegen vorzugehen. Und ob es sich um eine strafbare Äußerung handelt oder nicht, entscheidet in letzter Konsequenz die dritte Säule des Staates, die Justiz und sonst niemand.

Private Organisationen – vom Bund finanziert – zensieren künftig

Auslöser für den Kampf gegen die Meinungsfreiheit ist das EU-Gesetz namens „Digital Services Act“, wonach Plattformen wie Facebook, Instagram oder X gezwungen werden sollen, Inhalte zu löschen, die unter die Rubrik „Hass“ oder „Fakenews“ oder „Desinformation“ fallen. Wohlgemerkt, es handelt sich nicht (!!!) um strafrechtlich relevante Inhalte. Was Hass ist, was Fakenews sind, ist ein sehr schwammiger Begriff, ist ein sehr willkürlicher Begriff, der vom jeweiligen Betrachter ausgeht.

So erfolgte eine Anzeige gegenüber einem User bei der Polizei, der einen grünen Landtagsabgeordneten als „Dummschätzer“ bezeichnet hatte. So etwas ist schon immer von der Meinungsfreiheit gedeckt worden. Dummschwätzer gibt es in Deutschland genügend. Der Krieg gegen die Meinungsfreiheit, so hat es Julian Reichelt formuliert, wird von Klaus Müller, einem grünen Apparatschik- und Habeck-Vertrauten und Chef der Bundesnetzagentur, geführt, der jetzt in einer Pressemitteilung erklärte hat: „Die Bundesnetzagentur hat heute den ersten „Trusted Flagger“ zugelassen. Dieser Trusted Flagger soll also ein vertrauenswürdiger Hinweisgeber sein, und die Meldestelle REspect hat die Zulassung dafür erhalten. Die Meldestelle REspect ist eine anonyme Denunzianten-Organisation, deren Logo den sozialistischen Stern zeigt und die, nach eigener Aussage, nicht nur gegen strafrechtlich relevante Inhalte vorgeht, sondern auch gegen Aussagen, die man bei REspect nicht „in Ordnung“ findet.

Artikel 5 des Grundgesetzes ausgehebelt

Mit anderen Worten: Eine private Institution namens REspect, finanziert aus dem grünen Familienministerium unter Lisa Paus über das Programm „Demokratie leben“, entscheidet über die Löschung von Inhalten bzw. erstattet Anzeigen. Wie sagte doch der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: „Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fakenews können sehr schnell und ohne bürokratische Hürden entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“ Mit anderen Worten: Abbau von sogenannten bürokratischen Hürden bedeutet nichts anderes als die Aushebelung des Rechtsstaates, denn bisher ist es so, dass ausschließlich Gerichte feststellen können, ob es strafbewährte Inhalte und Äußerungen sind oder nicht. Man fühlt sich unwillkürlich in die Zeit der Nazidiktatur und in die Zeit der Stasi zurückversetzt, wo jeweils die Geheimpolizei aufgrund von Denunzianten, von Anschwärzern, von Blockwärtern Maßnahmen gegen unliebsame Bürger ergriffen hat. Man muss es so deutlich formulieren.

Das sagt das Grundgesetz:

Artikel 5 Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.“

Artikel 5 Absatz 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Wer sich diesen Artikel 5 unseres großartigen Grundgesetzes genau anschaut, spürt den Geist der Freiheit. Es war die Stärke dieser Demokratie seit Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, unterschiedliche Meinungen zu formulieren, Positionen zu bekleiden, Argumente pro und kontra auszutauschen. Richtig ist ohne jeden Zweifel, dass die Gesellschaft heute gespaltener denn je ist. Richtig aus auch, dass die Hemmschwellen gesunken sind, dass die Bereitschaft, anderen zuzuhören, gesunken ist und dass die Toleranzschwelle ebenfalls deutlich niedriger ist als noch vor Jahren. Über die Ursachen kann man lange und trefflich streiten.

Fakt ist aber, dass „Hass“ kein Straftatbestand ist. Fakt ist, dass „illegale Inhalte“ auch noch per se keinen Straftatbestand darstellen, es sei denn, durch einen Gerichtsbeschluss wird die Illegalität gesetzeskonform festgestellt. Das Entscheidende ist aber, ein privater Verein, finanziert vom Bundesfamilienministerium, entscheidet. Nicht Gerichte, nicht Gesetze. Ein privater Verein. Das heißt, rechtsstaatliche Verfahren im Sinne von Einspruch, Widerspruch, Streitverfahren, Klage, Gegenklage, all dies wird komplett eliminiert, gibt es nicht mehr. Das hat mit Meinungsfreiheit und Demokratie nichts mehr zu tun. Wohin diese „Meinungsfreiheit“ führt, kann man unschwer daran erkennen, dass man einen Bundestagsabgeordneten, der als Markus Ganserer in seinem Ausweis dokumentiert ist, bei Strafe nicht mehr als Mann bezeichnen darf, obwohl diese Person das biologisch ist, man muss diese Person, weil jetzt so von ihr gewünscht, „Tessa“ nennen. Wer also künftig einen Abgeordneten beispielsweise als „Idioten“, „Vollpfosten“, „Dummschätzer“ oder „Trottel“ bezeichnet, muss künftig damit rechnen, dass solche Begrifflichkeiten, die natürlich nun wirklich nicht sein müssen, nicht nur gelöscht werden, sondern auch Gefahr läuft, dann eine Anzeige zu erhalten. Meinungsfreiheit ade.

Muss Wolfgang noch einbauen:

Neuinformation

Direktor von REspect: Ein Moslem aus Ägypten als oberster Zensor

Der Direktor von REspect ist der Islamwissenschaftler und Moslem aus Ägypten, Ahmed Gaafar. Er wurde 1995 in Kairo geboren, zeigt sich gerne als gläubiger Moslem mit islamischer Gebetskleidung in Weiß. Er studierte Islamwissenschaften an der Al-Azhar-Universität in Kairo, nicht unbedingt bekannt für eine tolerante Auslegung des Koran. Kritiker bezeichnen diese Universität als Brutstätte des Islamismus. Der seit 2010 amtierende Groß-Imam Ahmed al-Tayyeb unterhält offene Kontakte zu den Hamas-Terroristen, die sich 2019 beispielsweise für die Arbeit der Al-Azhar-Universität im Namen der Palästinenser bedankten. Besonders seit Ausbruch des Hamas-Terrors gegen Israel zeigte sich einmal mehr die Ablehnung der Universität gegen den jüdischen Staat.

Gaafar kam 2016 nach Deutschland und war dann von 2023 bis 2024 an der Georgetown-University in den USA. Diese Universität erhält Gelder der „Qatar Fondation“, einer vermeintlich privaten Stiftung, die aber der katarischen Herrscherfamilie gehört, also de facto ein Staatsunternehmen des Emirats ist. Diese Stiftung finanziert auch über ihre Foundation-Struktur die islamistische Muslimbruderschaft im Westen. Im Februar 2024 reiste Gaafar nach Abu Dhabi zum „Muslim Council of Elders“. Vorstandsvorsitzender des Muslim Council of Elders ist Hamas-Freund Ahmed al-Tayyeb, Großscheich der Kairoer Al-Azhar-Universität. So schließt sich der Kreis.

Wolf im Schafspelz

Nach außen gibt sich Gaafar gemäßigt und tolerant, doch wenn man weiß, mit welchen Institutionen er in Verbindung steht, darf man getrost Zweifel hegen, nicht zuletzt auch durch seine legendäre Übersetzung, was denn eine Fatwa sei. Aussage Gaafar: „Eine Rechtsauskunft, die von einem muslimischen Rechtsgelehrten erteilt wird, um eine religiöse Fragestellung bzw. ein rechtliches Problem zu klären.“ Eine solche Definition kann man getrost in die Kategorie Fabeln einordnen. Zu erinnern ist in diesem Kontext an die Todes-Fatwa von Ayatollah Khomeni aus dem Jahr 1989 gegenüber dem Islamkritiker und Publizisten Salman Rushdie, der im Jahr 2022 „endlich“, aus Sicht eines Islamisten, Opfer eines islamistischen Attentats wurde und sein Augenlicht auf dem rechten Auge verlor. Wer Fatwa so definiert, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, klassische Takiya zu betreiben, also die Täuschung des Ungläubigen als Bestandteil islamischer Strategie zur Eroberung der Mehrheit im Lande.

Wo bleiben die Medien?

Es wäre Aufgabe der großen Leitmedien, nicht nur auf die Bedrohung der Meinungsfreiheit aufmerksam zu machen, sondern auch darauf, wer sich ad personam hinter diesem privaten Verein, der aus Steuergeldern finanziert wird, verbirgt. Zurückhaltend formuliert, sicherlich eine nicht unproblematische Persönlichkeit, die sich anmaßt, mit anderen zusammen Menschen zensieren zu wollen. Unter dem eigentlich hehren Deckmantel, Hass und Hetze zurückzudrängen, wird gezielt die Meinungsfreiheit beschnitten, und zwar unterhalb der Strafbarkeitsschwelle. Das geht in einer Demokratie gar nicht!

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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