Schutzparagraf für Polizisten und Rettungskräfte kommt

Als überfällig bezeichnete Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) den jetzt von SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz von Einsatzkräften. Dieser Gesetzentwurf komme allerdings zwei Jahre zu spät. Es sei Hessen zu verdanken, dass es, gemeinsam mit dem Saarland, eine entsprechende Bundesratsinitiative gebe. Eine entsprechende Initiative sei nach den Ausschreitungen bei der Eröffnung der Europäischen Zentralbank in Frankfurt erfolgt.

Diese bürgerkriegsähnlichen Zustände, so Hessens Innenminister, verursacht von linksradikalen Demonstranten, der sogenannten Antifa, oder auch der Linkspartei, seien nicht länger tolerierbar gewesen. Hier seien Polizeibeamte, Feuerwehrkräfte oder auch Rettungssanitäter in Ausübung ihres Dienstes bedroht, verfolgt und tätlich angegriffen worden, so dass manch ein Polizeibeamter um sein Leben fürchten musste.

Bundesweit habe es im letzten Jahr annähernd 60.000 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte gegeben. Eine inakzeptable Situation. Und deshalb müsse der Schutz des Staates denen gelten, die ihrerseits diesen Staat schützen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf würden die hessischen Kernforderungen - Mindeststrafe, die Entkopplung der Strafbarkeit von der Vollzugshandlung sowie die Einbeziehung von Feuerwehrleuten, Katastrophenschützern und Rettungsdiensten -, so Beuth, berücksichtigt, Eine Mindeststrafe mache für ihn dabei den besonderen Unwert eines Angriffs gegen die Einsatzkräfte deutlich. Eine Sanktionierung mache klar, wo die rote Linie verlaufe. Sie sei ein klares Signal an alle potenziellen Straftäter. Daher müsse der Schutz für die Einsatzkräfte sichtbar und messbar verbessert werden.

Aktuelle Ausgabe4/2024