Linksextreme „Junge Welt“ wird im Verfassungsschutzbericht erwähnt
Die Zeitung „Junge Welt“, die besonders in linken Kreisen gerne gelesen wird, hat dagegen geklagt, dass sie im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt aktuell ausgeführt, dass die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch“ für die Ausrichtung des Blattes zutreffend sei. Außerdem bekenne sich die „Junge Welt“ nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit (!), und deshalb gibt es aus Sicht des Gerichtes keinen Anlass, sie nicht im Verfassungsschutzbericht zu erwähnen.
Würde Bundesinnenministerin Faeser (SPD), wie bei dem höchstumstrittenen Compact-Verbotsantrag, gleiche Maßstäbe im Bereich des Linksextremismus anlegen, müsste vermutlich auch die „Junge Welt“ verboten werden. Dies allerdings wäre falsch, denn die Pressefreiheit ist ein extrem hohes Gut, und jede Demokratie muss auch Meinungen aushalten, die sich gegen genau diese Demokratie richten. Ob von Rechtsaußen oder Linksaußen sei dahingestellt.