Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Auswärtiges Amt

Was wusste Annalena Baerbock?
Trotz fachlicher Bedenken Asylanten nach Deutschland geholt

Dass Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ein offenes Herz nicht nur für offene Grenzen, sondern auch für Afghanen, Syrer und Türken hat, ist kein Staatsgeheimnis. Immer wieder hat sie sich dafür stark gemacht, sogenannte Ortskräfte aus Afghanistan unbürokratisch nach Deutschland zu holen. So viel Ortskräfte hat es in Afghanistan vermutlich für alle Nationen dieser Welt gar nicht gegeben. So viele sind dann plötzlich für Deutschland im Rahmen des Afghanistan-Krieges tätig gewesen.

Gefälschter Pass – macht nichts

Wir haben im Wetzlar-Kurier vor geraumer Zeit schon einmal über den sogenannten Fall „Mohamad G.“ berichtet, ein angeblich minderjähriger Afghane, also unter 14, der deutlich über 14 Jahre ist und nicht aus Afghanistan, sondern aus Pakistan stammt, einen gefälschten Pass besitzt und vermutlich nicht einmal Mohamad heißt. Die deutschen Fachbehörden vor Ort haben deshalb von der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen abgeraten! Das war dem Auswärtigen Amt unter Verantwortung von Baerbock aber egal. In einer E-Mail an die Botschaft heißt es: „An der Identität des Antragstellers bestehen nach der ausführlichen Befragung des Bruders in der mündlichen Verhandlung eigentlich keine Zweifel, falscher Pass hin oder her, zumal wir auf Afghanistan-Personenstandsdokumente ja sowieso nicht viel zählen, aus genau diesem Grund.“ Deshalb wolle man „trotz des falschen Passes“ an der Weisung zur Visumserteilung festhalten.

Spannende Frage, wer hat die Weisung ad personam erteilt? Auf wessen Weisung ist diese Anordnung eines nachgeordneten Beamten erfolgt? Gibt es eine entsprechende Anweisung von Baerbock, entsprechend zu verfahren oder nicht? Nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus handele es sich dabei offenbar um keinen (!) Einzelfall. So sollen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes regelmäßig Migranten nach Deutschland geschleust haben, und zwar insgesamt auch aus Afghanistan, Syrien und der Türkei. Wenn das stimmt, bedeutet dies, dass mit staatlicher Unterstützung Rechtsbeugung stattfand und illegale Einreisen ermöglicht wurden. Ein Skandal!

Kubicki (FDP) zweifelt an Baerbock

Die spannende Frage ist natürlich, gab es Direktiven von Baerbock oder ihrem unmittelbaren Ministerumfeld oder nicht? FDP-Vize Wolfgang Kubicki erklärte dazu, dass sich Ministerin Baerbock nicht auf die Erklärung zurückziehen könne, sie hätte von nichts gewusst, wenn sie schon im Frühjahr 2023 im Bundestag auf einen entsprechenden Verdacht konkret hingewiesen worden sei. Bisher wollte sich das Ministerium zumindest nicht äußern. Wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ins Rollen gekommen sind, bleibt dem Hause Baerbock nichts anderes übrig, als die Politik des nichts Sehens, nichts Hörens, nichts Sagens aufgeben zu müssen. Sollte Baerbock nachweislich davon gewusst haben oder gar Initiatorin gewesen sein, ist ein Rücktritt überfällig.

 

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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