Doppelmoral

Grüne für Nachtflugverbot in Frankfurt
- Gilt aber nicht für Annalena Baerbock

Am Sonntag, den 23.6. spielte im Rahmen der Europameisterschaft in Frankfurt Deutschland gegen die Schweiz. Unter den Zuschauern u.a. SPD-Kanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Nach Spielende fährt in der Regel jeder Zuschauer mit dem Auto nach Hause, gegebenenfalls übernachtet er in einem der nahegelegenen Hotels, um am anderen Morgen nach Hause zu fahren. Es ist Freizeitvergnügen.

Doppelmoral

Es waren die hessischen Grünen, die nach einem erbitterten Kampf ein Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen von 23 Uhr bis morgens um 5 Uhr durchsetzten. Und es waren die Frankfurter Grünen, die aktuell vor der Europameisterschaft jeden Versuch bekämpft hatten, das Nachtflugverbot während der EM zu lockern, damit beispielsweise Mannschaften umgehend nach ihren Spielen zum nächsten Austragungsort fliegen können. Ihr Argument war, dass das öffentliche Interesse nicht als Argument für die Aussetzung des Nachtflugverbotes herangezogen werden könne. Schließlich seien alle Spielorte an das Bahnnetz angeschlossen.

Diese Argumentation galt weder für Olaf Scholz noch für Annalena Baerbock. Scholz ließ sich von der Flugbereitschaft um 23.39 Uhr nach Berlin zurückfliegen und Baerbock flog um 23.54 Uhr nach Luxemburg, Luftlinie 184 Kilometer, weil am anderen Morgen dort, so die Argumentation der Ministerin, ein Außenministertreffen stattfand. Von dort flog sie dann direkt nach Israel und in die palästinensischen Gebiete sowie den Libanon. Das hessische Wirtschaftsministerium, das für die Ausnahmegenehmigung zuständig ist, gab diese, da das Ganze im öffentlichen Interesse sei. Eine merkwürdige Argumentation. Wenn Frau Baerbock das Außenministertreffen für so eminent wichtig hielt, dann hätte sie auf den Besuch des Fußballspiels verzichten können und wäre am Sonntagabend oder Montagfrüh von Berlin nach Luxemburg geflogen.

Zweierlei Maß

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Kubicki fragte denn auch zu Recht, warum Baerbock meinte, überhaupt in Frankfurt beim Spiel dabei sein zu müssen. Wenn die Aufgabe in Luxemburg so wichtig gewesen sei, hätte sie sich darauf konzentrieren können. Die AfD erklärte, dass Baerbock vor Amtsantritt versprochen habe, große Teile ihrer Reisen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr zu bewältigen. Daraus ist bekannterweise nichts geworden. Sie dürfte Deutschlands größte CO2-Produzentin sein. Und wenn sie, so die AfD, ein Fußballspiel besuchen wolle, sei ein dienstlicher Aspekt nicht erkennbar. Man könne dies dann auch privat organisieren.

CDU-Fraktionsvize Ulrich Lange fügte hinzu, dass die die Grünen die Partei der Doppelmoral seien. Striktes Nachtflugverbot für alle, außer für einen selbst. Die politische Glaubwürdigkeit leide massiv, wenn man für die Bürger die Moralkeule ständig heraushole, sich aber selbst anders verhalte. Dieses Messen mit zweierlei Maß durch die Grünen sei nur schwer erträglich. Recht hat er.

Aussehen wie eine Totengräberin?

Kritik kommt auch immer wieder an der Geldverschwendung für Friseur und Visagisten, für die Baerbock rund 135.000 Euro pro Jahr Steuerzahlergelder (!) ausgibt, und zwar mit der Begründung, dass man auch bei Reisen immer eine Maskenbildnerin benötige, um nicht wie eine „Totengräberin“ auszusehen. Wenn man im Fernsehen auftrete, müsse man wegen des starken Scheinwerferlichts ja schließlich geschminkt werden. Frau Baerbock ist daran zu erinnern, dass bei allen Fernsehauftritten die Regel ist, dass die Diskutanten, Referenten… „in die Maske“ gebeten werden, damit diese von den Visagisten der Sender entsprechend geschminkt werden.

Maß und Anstand verloren

Wasser predigen und Wein trinken, das passt nun einmal nicht zusammen. Nachtflugverbot für Jedermann, aber nicht für einen selbst. So trägt man zur Politikverdrossenheit bei und beschädigt die Glaubwürdigkeit von Politik, die ohnehin nicht allzu hoch ist.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe11/2024