Bundespräsidialamt
Gauck und Steinmeier beweisen Weitsicht beim Thema Asyl
Altbundespräsident Joachim Gauck hat vor zwei Jahren beim Tag der Deutschen Einheit in einer bemerkenswerten Rede in Frankfurt den markanten Satz gesprochen: „Unsere Herzen sind weit, doch unsere Möglichkeiten begrenzt“. Er sprach damit aus, was so viele dachten: Nicht jeder, der nach Deutschland kommen will, kann kommen oder gar hierbleiben, weil es ein Grundrecht auf Asyl nur für die tatsächlich Verfolgten gibt. Nämlich Menschen, die unter staatlicher Unterdrückung leiden, wegen politischer Gesinnung eingesperrt werden oder Foltergefahr ausgesetzt sind.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schloss sich nun diesem Tenor an, indem er sagte: „Nicht jede Notlage begründet Anspruch auf Aufnahme“. Er ergänzte, dass die Not von Menschen niemandem gleichgültig sein dürfe. Aber nicht jede Grundlage begründe einen Anspruch auf Aufnahme in Deutschland oder Europa.
Erfreuliche Klarstellung
Er teile ausdrücklich die Auffassung der beiden Bundespräsidenten, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer der auch als Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages fungiert. Steinmeier habe in seiner Rede rot-rot-grünen Phantastereien ein klares Signal entgegengesetzt. Die kommunistische Linkspartei, so Irmer, sei prinzipiell für völlig offene Grenzen, weil sie gezielt in Kauf nehme oder möglicherweise gar beabsichtige, Deutschland und seine Identität zu zerstören. Die Grünen seien von einem großen Maß Naivität und Gutmenschentum geprägt, das mit der Lebenswirklichkeit nicht viel zu tun habe, Ausnahme seien Tübingens Oberbürgermeister Palmer oder Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann. Dass die Sozialdemokraten sich auf Bundesebene ebenfalls für verstärkten Zuzug aussprächen, sei nicht ansatzweise nachzuvollziehen, da auch die Basis der SPD hier eine abweichende Meinung vertrete.
Grundsätzlich müsse Menschen in Not vor Ort in allen denkbaren Formen geholfen werden. Aber das hohe Gut des Grundrechts auf Asyl müsse ausschließlich denen vorbehalten sein, die die normierten Voraussetzungen erfüllten. Dies seien nun einmal nicht Menschen aus den ehemaligen jugoslawischen Staaten, dem so genannten Balkan. Dies seien auch keine Afrikaner aus den Maghreb-Staaten, um nur zwei Beispiele zu nennen. Für ihn gelte das Gleiche für Afghanistan, so Irmer. Natürlich gebe es die unsäglichen Taliban-Banden und für die Menschen vor Ort seien die Umstände teilweise erschütternd. Aber es handele sich eben nicht um staatliche Verfolgung. Afghanistan verfüge über ein frei gewähltes Parlament und einen gewählten Präsidenten. Es müsse Grenzen bei der Aufnahme geben, so hart das im Einzelfalls manchmal für die Antragsteller sei.
„Wir können“, so Irmer abschließend, „nicht die Stammesfehden dieser Welt in Deutschland oder Europa lösen, denn es gibt die Verpflichtung eines jeden Staates, einer jeden Staatsregierung, dafür Sorge zu tragen, dass das eigene Land nicht überfordert wird. Und Deutschland ist überfordert, wenn es weiteren nennenswerten Zuzug gibt, überfordert in finanzieller, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und innenpolitischer Hinsicht. Wer den Zusammenhalt Deutschlands und den Zusammenhalt der Gesellschaft auf Dauer bewahren will, muss Zuzug dramatisch einschränken.“