Stillschweigende Islamisierung -
Islamistin im Rundfunkrat des HR

Scharia und Grundgesetz sind nicht vereinbar

 

In deutschen Großstädten gibt es längst Parallelwelten, die mit den deutschen Gesetzen nicht sonderlich eng verbunden sind, sondern meinen, entweder auf eigene Faust Sachverhalte regeln zu müssen oder im besten Falle einem sogenannten „Friedensrichter“ die Verantwortung für die Bewältigung von Konflikten übertragen. Friedensrichter berufen sich dabei auf die Scharia.

Was ist Scharia?

Der Publizist und Jurist Joachim Wagner, der seit Jahren über die islamische Paralleljustiz recherchiert hat, erklärt dazu, dass die Scharia insbesondere im Familienrecht zentralen Grundsätzen des Grundgesetzes widerspricht, da Frauen eindeutig benachteiligt sind. So kann ein Mann durch den dreimaligen Ausspruch „Ich verstoße dich“ einseitig eine Ehe beenden. Die Zeugenaussage einer Frau ist nur die Hälfte der Aussage eines Mannes wert, und auch im Sorge- und Erbrecht werden Männer bevorteilt. Muslimischen Frauen ist es verboten, Nichtgläubige zu heiraten.

Steinzeit statt Moderne

Islamisches Recht kennt keine Gleichberechtigung der Geschlechter. Man sieht es im Übrigen an einem banalen Beispiel. In den Moscheen beten Männer und Frauen nicht gemischt nebeneinander, sondern die Frauen beten entweder im hinteren Bereich abgetrennt oder aber außerhalb der Sichtweite der Männer. Unabhängigkeit der Justiz gibt es verständlicherweise nicht, denn es gibt das islamische Recht. Das alleine ist ein Grund, deutlich zu machen, dass Grundgesetz und Scharia nicht miteinander kompatibel sind. In vielen islamischen Staaten werden Menschen im Namen der Scharia ausgepeitscht, gibt es Hand- und Fußamputationen für Diebstahl oder auch Steinigung wegen der Homosexualität.

Islamistin sollte ins Gelobte Land ziehen

Khola Maryam Hübsch, deren Ehe, wie sie selbst einmal bekannte, von ihrem Vater arrangiert worden war, ein linker Alt-68-er, der konvertierte und sich seitdem Hadayatullah nennt, war jetzt zu Gast in der ARD-Talkshow „Hart aber fair“. Im Rahmen der Diskussion setzte sie sich für ein Kalifat – mit Demokratie unvereinbar – ebenso ein wie für die Scharia, die nur gute Seiten habe, als der thüringische CDU-Chef Voigt erklärte, dass die Scharia nicht zu Deutschland gehöre. Damit hat er zweifellos recht, aber im Verlauf der Diskussion offenbarte er, dass er sich mit der Thematik einfach zu wenig befasst habe. Wenn Hübsch erklärt, dass Muslime sich an die Gesetze des jeweiligen Landes, in dem sie leben, halten müssten, klingt das einerseits gut, sie hat nur andererseits vergessen, darauf hinzuweisen, dass dieser Satz nicht vollständig ist, denn komplettiert müsste es richtig heißen, dass man sich an die jeweiligen Gesetze des Landes halten muss, solange Muslime in der Minderheit sind. Dann ergibt das Ganze natürlich ein anderes Bild. Aber das setzt voraus, dass man sich mit der Thematik befasst. Und das ist genau das Problem vieler Politiker deutschlandweit, die aus den Schlagworten nicht herauskommen und wenig Substanz im Umgang mit dem politischen Islam haben.

Gegen Burka-Verbot

Man muss gelegentlich in das Archiv schauen, um zu erkennen, wes Geistes Kind Frau Hübsch ist. So hatte sie die Debatte um ein Burka-Verbot, gegen das sie sich natürlich ausspricht, kritisiert und dies als Rassismus bezeichnet. Ein bewährtes Instrument, Kritik an bestimmten Erscheinungsformen im Islam abzuwehren, wenn man Gegner sofort als Rechtsaußen, Rassisten oder Islamophobe diffamiert. Die gleiche Frau Hübsch, die im Übrigen aus religiösen Gründen Männern den Handschlag verwehrt, erklärte, dass die muslimische Minderheit bei einem Burka-Verbot diskriminiert werde und dass ein Burka-Verbot letztlich zu einer Tyrannei der Mehrheit führe.

Für das Kopftuch an Schulen

Wenn Frau Hübsch gegen ein Burka-Verbot ist, muss man sich nicht wundern, wenn sie sich gleichzeitig für das Tragen des Kopftuches schon an Grundschulen ausspricht. Wenn das verboten werden sollte, müssten auch Kippa und Kreuz an Grundschulen verboten werden. Hintergrund dieser Aussage war ein Vorstoß des früheren Integrationsministers von Nordrhein-Westfalen, Stamp (FDP), der ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen einführen wollte, da das Kopftuch ein Symbol für die Unterdrückung der islamischen Frau sei. Eine Aussage, die von sehr vielen säkularen Islamexperten ausdrücklich geteilt wird. Und wenn man sich die aktuellen Debatten an Schulen mit einem Migrationsanteil von 70, 80 oder 90 Prozent aktuell anschaut, die Berichte über Gewalt an Schulen, über Mobbing gegenüber christlichen Minderheiten, aber auch Mobbing gegenüber islamischen Schülerinnen, die nicht das Kopftuch tragen wollen, dann wird klar, dass wir auf einem Weg der Islamisierung und der Segregation sind und das ist das Gegenteil von Integration.

Rundfunkrats-Gesetz ändern

Hübsch sitzt seit rund drei Jahren im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks und berät, wie die Bild-Zeitung berichtete, damit den Intendanten zu Fragen des Islams. Da kommt doch richtig Freude auf. Möglich wurde die Teilnahme im Rundfunkrat, weil 2016 das Gesetz zum Rundfunkrat auf Drängen der Grünen, die lange Zeit mit der CDU koalierten, geändert wurde, so dass Vertreter der muslimischen Glaubensgemeinschaften in den Rundfunkrat entsandt werden können. Die neue Landeregierung wäre gut beraten, das Gesetz für den hessischen Rundfunkrat so zu ändern, dass solche Auswüchse nicht mehr möglich sind. Ebenso wäre die Ahmadiyya-Gemeinde gut beraten, ihre Vertreterin und Islamistin aus dem Aufsichtsrat abzuberufen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe10/2024