Achtung – Meinungsfreiheit in Gefahr!
Kritik an den Grünen kann teuer und gefährlich werden
Die Grünen sind im Austeilen gegen den politischen Gegner wahrlich nicht zimperlich. Aktuell verwenden sie das verfassungswidrige Zeigen des Hakenkreuzes, das sie durchstreichen und überschreiben „Macht Nazis ein Kreuz durch die Rechnung“. Dies bedeutet, dass nicht nur der Nationalsozialismus mit seinen schlimmsten Verbrechen verharmlost wird. Es wird unterstellt, dass die AfD und die Millionen Menschen, die sie wählen, alle Nazis sind. Nazis, die für die bestialische Ermordung von sechs Millionen Juden verantwortlich waren, die Zigeuner, Kommunisten, Sozialdemokraten ins KZ warfen. Eine schlimmere Beleidigung kann man sich in Deutschland gar nicht vorstellen.
Grüne Dünnhäutigkeit
Wenn dann die Grünen ihrerseits politisch „auf die Schippe genommen werden“, reagieren sie höchst empfindlich. Annalena Baerbock stellte einen Strafantrag gegen einen Bürger, weil der sie im Internet als „dumm“ bezeichnete. Ricarda Lang stellte einen Strafantrag gegen einen kritischen Journalisten, weil der sie „dick“ nannte. Selbst der „Fokus“ sprach kürzlich von einer „grünen Klagewelle“ und beklagte, dass es „grüne Strafanzeigen“ hagele.
Strafanzeige wegen zweier Plakatwände
Der Tölzer Unternehmer Michael Johann Much stellte auf seinem Privatgelände zwei Plakatwände gegen die Grünen auf, die von einem hessischen Unternehmer entwickelt worden waren. Much erklärte zur Begründung der Aufstellung, dass er als Unternehmer die Folgen der Ampelpolitik hautnah spüre. Man werde rundherum von den Kosten erschlagen. Das fange beim Strom an, gehe weiter über den Diesel, die Kosten für Ersatzteile, wenn sie denn überhaupt verfügbar seien, die Lieferkette schließlich sei kaputt und anderes mehr. Dieser Auffassung kann man sein, muss man nicht sein. Das war aber zu viel für die Grünen. Annalena Baerbock höchstpersönlich stellte einen Strafantrag. Es kam zur Hausdurchsuchung, und die Staatsanwaltschaft München 2 verhängte einen Strafbefehl und ein Bußgeld von 6000 Euro.
Der zuständige Richter, so Much, habe ihn im Vorfeld gefragt, ob er sich zu einem Geständnis durchringen könne, damit keine Staatsaffäre daraus würde. Doch Much beharrte erfolgreich auf seinem Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Amtsgericht Miesbach lehnte die Klage ab.
Meinungsfreiheit in Gefahr
Wenn Much verurteilt worden wäre, dürfte kaum noch ein Motivwagen bei Faschingsumzügen durch die Straßen von Köln, Düsseldorf, Wiesbaden, Frankfurt, Wetzlar… fahren, auf denen die „Herrschenden“ aufs Korn genommen, auf die Schippe genommen oder auch verspottet werden.
Kritik an der Regierung unerwünscht
Bundesinnenministerin Faeser (SPD) hat kürzlich die abenteuerliche Auffassung vertreten, dass die Bürger, die den Staat verhöhnen, es mit einem starken Staat zu tun bekommen müssten. Ihre Kollegin Lisa Paus von den Grünen möchte, dass sich der starke Staat bei Hass im Netz auch unterhalb (!!!) der Strafbarkeitsgrenze bemerkbar macht, und Verfassungsschutzpräsident Haldenwang verstieg sich sogar zu der Behauptung, wer den Staat delegitimiere, der müsse es sinngemäß mit dem Verfassungsschutz zu tun bekommen.
Grundgesetz nicht verstanden
Es sei ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass es gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Das ist so ziemlich das glatte Gegenteil dessen, was Faeser, Haldenwang und Paus unter ihrem eingeengten Begriff von Demokratie verstehen. Seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern und frei zu verbreiten, unterscheidet eine Demokratie von einer Diktatur, ob es die NS-Diktatur war oder die SED-Diktatur im anderen Teil Deutschlands. Das unterscheidet die Demokratie von praktisch allen islamischen Staaten, von Russland, Nordkorea und vielen anderen sozialistischen Staaten weltweit. Und zur Demokratie gehört es, die Regierenden zu kritisieren. Das ist ein essentieller Kernbestand der Demokratie und der politischen Kultur.
In die Reihe derer, die Demokratie gründlich missverstanden haben, gehört auch Vizekanzler Habeck, der kürzlich erklärte, dass politische Polemik demokratiegefährdend sei. Er hat weder den Artikel 5 des Grundgesetzes verstanden noch das Verfassungsgericht, das immer wieder unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass Polemik zum freiheitlichen Staat gehört. Und dann stellt sich ein Minister hin und fabuliert das Gegenteil. Auch polemische und unsachliche Kritik steht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz und ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, so Joachim Steinhöfel, ein Top-Anwalt für Wettbewerbs- und Presserecht.
Scharfe Kritik an den Grünen
Steinhöfel macht in seinem aktuellen Buch „Die digitale Bevormundung“ deutlich, dass die Grünen mit ihrem kollektivistischen Ansatz, anderen etwas vorzuschreiben, zunehmend Probleme haben. Vorzuschreiben, wie man über die Welt zu denken hat, wie man reden oder nicht reden soll, was man essen soll, ob man schnell oder nicht mit dem Auto fahren soll, ob man in den Urlaub fliegen darf, wie man wohnen und heizen soll. All dies, so Steinhöfel, sei das Gegenteil von Freiheit und damit letztlich autoritär. Das Problem für die Grünen sei, dass sie unterschiedliche Maßstäbe anlegen.
Hass und Hetze sind nicht strafrechtsrelevant
Es hat sich mittlerweile eingebürgert, dass man im Grunde genommen alles, was nicht regierungskonform ist, als Hass, Hetze und Rassismus diffamiert. Hass und Hetze sind allerdings keine qualitativ bestimmten und definierten Werte. Sie sind Meinungen über diese oder jene Äußerung. Hass und Hetze sind, wie Steinhöfel ausführte, schwammige und politisch aufgeladene Floskeln, die in der Regel benutzt werden, wenn man in der Sache keine Argumente mehr hat und um Bürgern das Grundrecht der Meinungsfreiheit streitig zu machen.
Letzten Endes ist der Rechtsstaat in Gefahr, wenn man unterhalb eines Strafrechtsrahmens Äußerungen meint verfolgen zu müssen. Es gibt strafbare Inhalte oder es gibt sie nicht. Strafbare Inhalte werden je nach Gesetzeslage zu Recht verfolgt. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gibt es keine Strafverfolgung. Und wer dennoch meint, kritische Formulierungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle verfolgen zu müssen, delegitimiert genau diesen Staat, vor dessen Delegitimieren Haldenwang und Co. In anderer Richtung warnen. Sie werden selbst zu Delegitimierern dieses Staates.
Über den Autor
Herausgeber Wetzlar Kurier