Verfassungsministerin nimmt es mit der Verfassung nicht so genau
Geplante Quotenregelungen sind verfassungswidrig!
Eine Politik zu Lasten von Qualifikation
und zu Lasten der Deutschen
Im Ampelvertrag vom Dezember 2021 heißt es, dass man mehr Migranten, Frauen sowie LGBTQ-Personen im Öffentlichen Dienst unterbringen will. Geht es nach Auffassung der Migrationsbeauftragten der Bunderegierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), solle der Öffentliche Dienst „Spiegelbild der Vielfalt unserer Gesellschaft werden“, da ja schließlich vielfältige Teams „bessere Ergebnisse“ schaffen würden. Aha, bisher war das mit den doofen Deutschen offensichtlich nicht möglich.
Diversität als Zauberwort
Bundesinnenministerin Faeser (SPD) hatte entsprechend gepostet, dass mittlerweile jeder Vierte in Deutschland eine Migrationsgeschichte habe, und es werde deshalb Zeit, dass sich das auch im Öffentlichen Dienst in den Verwaltungen stärker widerspiegele. Vielfalt als Faktor, um die besten Köpfe zu gewinnen. Daher wolle man eine neue Diversitätsstrategie vorantreiben. Was divers ist, ist zwar noch nicht so ganz genau definiert. Schließlich gibt es nach Auffassung der woken und der Gutmenschen rund 60 selbstdefinierte sexuelle Identitäten. Nicht zu vergessen die vielen kulturellen Identitäten, die Benachteiligten und Beladenen dieser Welt, für die es geschützte Räume, sprich Quoten, geben muss.
Demokratie falsch verstanden
Diese woken Ideologen haben die Grundidee der Demokratie nicht verstanden. Und die Grundidee heißt „gleiches Recht für alle“. Wenn man beginnt, Menschen zu sortieren, zu quotieren, die vielleicht vor 50 oder 100 Jahren irgendwelche Nachteile erlitten haben und heute deshalb privilegiert werden müssen, dann hat das mit aufgeklärter Gesellschaft nichts mehr zu tun. Dann sind wir auf dem Weg zu einer Ständegesellschaft. Und eine Ständegesellschaft ist das Gegenteil von Leistungsgesellschaft.
Verfassungswidrig
Nancy Faeser und ihre Quotierungsverfechter sollten sich noch einmal Artikel 33 des Grundgesetzes in der Frage des Zugangs zu einem öffentlichen Amt in Erinnerung rufen. Dort heißt es unter Satz 2: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Es geht also um Eignung, es geht um Befähigung und es geht um fachliche Leistung. Diese Bestenauswahl hat in der Vergangenheit zu leistungsstarken Verwaltungen – bei allen Schwächen, die es in jeder Verwaltung gibt – geführt, aber auch zu relativer Zufriedenheit, denn wenn es künftig darum geht, Menschen in den Öffentlichen Dienst aufzunehmen, die der deutschen Sprache nicht perfekt mächtig sind, die die notwendigen Qualifikationen nicht mitbringen, nur die Quote erfüllen würden, dann führt dies zu einer Benachteiligung im Übrigen derjenigen, die die entsprechende Qualifikation haben. Ärger intern ist zwingend vorprogrammiert. Es führt zu einem Verlust an Ansehen von Verwaltungen, zu einem Verlust von Respekt. Es führt zur Demotivation und es ist ein Widerspruch zum Grundgesetz. Höchste Zeit, dass diese Ampel abgewählt wird.
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Herausgeber Wetzlar Kurier