Der neue Bundespolizeibeauftragte

Das Ende der Unschuldsvermutung oder
werden Polizisten bald Freiwild von Denunzianten?

So ähnlich überschrieb Boris Reitschuster auf reitschuster.de einen Kommentar zum neuen Posten des „Polizeibeauftragten des Bundes“, der vor wenigen Tagen im Deutschen Bundestag gewählt wurde. Das Vorhaben hatten CDU/CSU und AfD abgelehnt, ebenso die Deutsche Polizeigewerkschaft.

Es war ein Herzenswunsch der Grünen, die ohnehin ein in vielerlei Hinsicht gestörtes Verhältnis zur Inneren Sicherheit und zur Polizei haben. Für sie sei es ein „großer innenpolitischer Meilenstein“ erklärten die Grünen im Januar in einer Debatte im Bundestag.

Paralleljustiz

Unter dem Begriff Paralleljustiz versteht man normalerweise eher eine islamische Scharia-Justiz als eine Paralleljustiz in Deutschland, denn das werde die Konsequenz sein, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ostermann. Die Befugnisse verstoßen aus Sicht der DPolG gegen das Grundgesetz, denn der neue Polizeibeauftragte solle „eigenständig und parallel zur Justiz, den Staatsanwaltschaften und Behörden ermitteln dürfen“. Inakzeptabel sei dies, so erklärte dies Professor Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei in Hamburg in einem Gutachten. Dort heißt es, dass dem Bundestag „grundsätzlich keine eigenen Ermittlungskompetenzen hinsichtlich der Polizeibehörden des Bundes“ zukommen dürfen.

Politisches Misstrauen gegen die Polizei

Der Polizeibeauftragte soll die Arbeit des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei überwachen. Er soll eine Anlaufstelle für Bürger und Polizisten sein, die Fehlverhalten oder strukturelle Missstände von Beamten anzeigen wollen.

Anonyme Hinweise möglich – Denunziantentum Tür und Tor geöffnet

Das Schlimme ist, dass der Polizeibeauftragte auch anonyme Beschwerden ohne Gerichtsurteil oder auch entgegen einem Gerichtsurteil über einzelne Beamte bis hin zum Innenministerium weiterleiten kann. Das kann dazu führen, dass ein Beamter ohne richterliches Urteil und aufgrund anonymer Vorwürfe, so Ostermann, die von keinem Gericht bestätigt wurden, entlassen werden kann, zumal im neuen Disziplinarrecht die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. Ein Beamter kann damit per Verfügung mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entfernt werden und muss dann im Rahmen einer Disziplinarklage nachweisen, dass die ihm zur Last gelegten Vorwürfe nicht der Wahrheit entsprechen. Bis jetzt war es so, dass der Arbeitgeber einem Beamten nachweisen muss, dass er sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verhalten hat. Eine Umkehr der Beweislast hat mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts mehr zu tun.

DDR 2.0

Allein die Umkehr der Beweislast ist mit demokratischen Maßstäben nicht vereinbar. Mit demokratischen Maßstäben ist es nicht vereinbar, dass ein anonymer Hinweisgeber, der sich scheut, seinen Namen zu nennen, Ross und Reiter zu nennen, eine untadelige Person auch gezielt anschwärzen kann. Und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, dass jemand erst aus dem Dienst per Disziplinarverfügung entlassen wird, um sich dann möglicherweise aufwändig und teuer wieder einzuklagen.

Man stelle sich einmal den Fall vor, dass sich beispielsweise zwei Polizeibeamte im Rahmen eines Stammtisches mit Menschen treffen, von denen vielleicht jemand AfD-Wähler ist und das auch zu erkennen gibt. Am Nachbartisch sitzt jemand, der das mitbekommt. Dieser kann dann anonym die Betreffenden anschwärzen und schon geht die ganze Maschinerie los. Abgesehen von der unglaublichen zusätzlichen Bürokratie und den Hunderten von zusätzlichen Stellen erinnert diese Verhaltensweise an die ehemalige DDR. Auch dort konnte jemand aufgrund von Hinweisen, wenn er denn nicht linientreu zu sein schien, aus dem Arbeitsverhältnis ohne Begründung entlassen werden. Das war zwar noch eine Hausnummer größer, aber in diese Richtung gehen wir in Deutschland mit diesem Gesetz.

Gesinnungsdiktatur ante portas

Wer als Beamter nicht mehr in der Lage ist, seine persönliche Auffassung, losgelöst von zuverlässiger Dienstausfüllung, zu sagen, der muss sich nicht wundern, wenn er als politischer Initiator wie Faeser und Paus den politischen Vorwurf bekommt, dass wir in Richtung einer Gesinnungsdiktatur marschieren. Demokratie heißt, eine eigene Meinung zu haben, eine eigene Meinung artikulieren zu dürfen, auch wenn vielleicht 90 Prozent der Auffassung sind, dass diese Meinung falsch ist. Wer aber Meinungen auf die Art und Weise zensiert, trägt nicht zum Erstarken einer Demokratie bei, sondern fördert die Politikverdrossenheit und fördert das Erstarken politischer Ränder.

Nicht umsonst sind heute bereits, und das ist eine Zahl, die an Dramatik nicht zu überbieten ist, 60 Prozent der Bürger der Auffassung, man dürfe seine Meinung nicht mehr sagen. Freiheit sieht anders aus.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe9/2024