Juristische Niederlage für Faeser
Sieg für Henryk M. Broder
Das Bundesinnenministerium hat einen Bericht mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – eine deutsche Bilanz“ vorgelegt. Mitgewirkt hat auch der „Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“, dessen Unabhängigkeit in der Sache sicherlich zurückhaltend zu bewerten ist. Auf 400 Seiten wurde beklagt, dass es in Deutschland u.a. eine „Feindseligkeit gegen Muslime“ gebe, die auch mit bestimmten Autoren oder bestimmten Medien zu tun hätte. Darunter Henryk M. Broder, bekannt als scharfzüngiger Kolumnist u.a. in der Zeitung „Die Welt“.
Broder wurde in diesem Bericht der Bundesregierung, Vorwort Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als „Hetzer“ diffamiert. Das kommt einem irgendwie bekannt vor, wenn man sich kritisch zu bestimmten Entwicklungen im Bereich des Islam äußert. Broder, der in der Vergangenheit feinzüngig islamistische und fundamentalistische Entwicklungen in Deutschland, aber auch darüber hinaus, beschrieben hat, akzeptierte nicht, dass eine staatliche Institution, in dem Fall ein Bundesinnenministerium, auf Kosten der Steuerzahler eine Dokumentation herausgibt, in der er als Privatperson als Hetzer diffamiert wird. Er reichte deshalb dagegen Klage ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat vor wenigen Tagen Broder in letzter Instanz Recht gegeben. Das Gericht war der Auffassung, dass sich der Staat nicht grundlos „herabsetzend über einen Bürger“ äußern dürfe. Der umstrittene Bericht aus Faesers Haus ist derzeit von der Website entfernt. Die spannende Frage ist, was hat die Erarbeitung dieses Berichtes gekostet und wer trägt die Kosten für den Prozess?