Ampel-Einbürgerungsgesetz


Deutsche Staatsbürgerschaft wird verramscht

Türkische AKP im Bundestag

Nachdem bereits im Jahr 2000 SPD und Grüne im Deutschen Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht massiv veränderten, wonach damals beschlossen wurde, dass in der Regel nach acht Jahren jemand Deutscher werden kann, vorher war die Frist deutlich länger, gibt es jetzt ebenfalls durch SPD und Grüne, leider unterstützt von der FDP, eine weitere „Reform“ des Staatsangehörigkeitsrechtes. Danach kann künftig bereits nach fünf Jahren jemand eingebürgert werden, im besonderen Falle auch bereits nach drei Jahren.

Massive Kritik von CDU und CSU

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, so der Innenpolitiker Alexander Throm, ist dieses Gesetz der Ampel das Gesetz mit den weitreichendsten negativen Folgen für unsere Gesellschaft. Mit diesem Gesetz gebe man eine zentrale staatliche Steuerungsmöglichkeit auf und die damit verbundene Sicherheit, darüber zu entscheiden, wer deutscher Staatsbürger werden dürfe und wer nicht. Während Frankreich aus den negativen Erfahrungen einer zu leichtfertigen Vergabe des französischen Staatsangehörigkeitsrechtes aktuell massiv umsteuere, mache Deutschland einmal mehr das glatte Gegenteil.

„Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“

Im Gegensatz zu SPD, Grünen und FDP, die diesen Gesetzentwurf als „Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz“ bezeichneten, müsse man hier leider von einem „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ sprechen, das die Bedeutung der deutschen Staatsbürgerschaft mit all ihren weitreichenden Rechten, aber auch Pflichten, entwerte.

Wer wird Staatsbürger?

In Deutschland entscheidet der Ausländer

In Kanada der Staat

Bei der Debatte über Einwanderung wird so gerne Kanada als Beispiel einer gelungenen Integration und eines modernen Einwanderungsgesetzes zitiert. Was diejenigen, die Kanada zitieren, völlig vergessen ist, dass die Kanadier knallhart ihrerseits selbst festlegen, wer kommen darf und wer nicht und Bedingungen stellen bezüglich Sprache, Einkommen und vieles andere mehr. In Deutschland entscheidet künftig de facto der Ausländer, ob er Deutscher werden will, und der deutsche Staat gibt dieses Recht, selbst zu bestimmen, de facto auf. In Kanada, Australien oder USA gibt es eine Ermessensentscheidung. Das heißt, dort entscheidet der Staat. In Deutschland gibt es die Anspruchseinbürgerung, so dass Deutschland künftig nicht mehr Herr des Verfahrens ist.

Absenkung der Ansprüche

Abgesehen von der Absenkung der Zeiten, können künftig auch Ausländer eingebürgert werden, die der deutschen Sprache nur rudimentär mächtig sind, können Ausländer eingebürgert werden, wenn sie nicht durch ihr Einkommen für ihr Auskommen selbst sorgen können, und können Ausländer eingebürgert werden, selbst dann, wenn sie straffällig (natürlich keine Kapitalverbrechen) geworden sind. Nicht eingebürgert wird derjenige, der wegen einer „antisemitischen, rassistischen oder einer anderen menschenverachtenden motivierten Tat“ verurteilt wurde. Hier hätte man eigentlich hinzufügen müssen, wer wegen einer antideutschen Messerstecherei, Schießerei oder anderes mehr verurteilt wurde. Das zählt hier aber nicht.

Doppelte Staatsangehörigkeit

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, erklärte, dass mit der „bedingungslosen Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft“ viele Probleme von außen nach Deutschland getragen würden. Niemand müsse mehr für sich entscheiden, welches Land ihm wichtiger ist. Es fehlt dadurch bedingt das Bekenntnis zu unserem Land.

AKP im Bundestag

Axel Müller, Innenpolitiker von CDU und CSU, fügte hinzu, „wenn Türken in Deutschland zwei Pässe haben, können sie in der Türkei Erdogan wählen und hier wählbar werden.“ Niemand könne mehr verhindern, dass türkische Nationalisten der AKP einen deutschen Ableger gründen, um hier bei der Bundestagswahl anzutreten. Wenn man bedenke, dass rund zwei Drittel der in Deutschland lebenden Türken bei den Präsidentenwahlen in der Türkei im letzten Jahr den Ultranationalisten Erdogan gewählt hätten, durch die doppelte Staatsbürgerschaft geschätzt 1,5 Millionen Muslime plötzlich zusätzlich Deutsche seien, die Zahl der AKP-Anhänger steige, sei das ein Szenario, das mittel- und langfristig sehr real sei. Und wo die AKP-Anhänger im Herzen wirklich stehen, kann man unschwer daran erkennen, wie viel Autocorsos es nach dem Sieg Erdogans in der Türkei in deutschen Großstädten gab. Über die Zulässigkeit soll an dieser Stelle gar nicht gestritten werden, aber es zeigt die Denke

Gesetz muss rückgängig gemacht werden

Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel bis zur Bundestagswahl im September 2025 nicht durchhält. Allerdings klammern sich alle an ihre Mandate. Aber unabhängig davon, eine erste Maßnahme muss sein, und das muss im Wahlprogramm von CDU und CSU stehen, dieses Gesetz sofort zu kippen, was parlamentarisch jederzeit möglich ist. Auch der Bundesrat kann es nicht verhindern, denn dieses Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig.

Einbürgerung per se ist grundsätzlich völlig in Ordnung. Aber diese Einbürgerung darf erst am Ende eines sehr langen, erfolgreich nachgewiesenen Integrationsprozesses stehen, so dass derjenige, der die Staatsbürgerurkunde in der Hand hat, stolz darauf ist, dass er jetzt Deutscher geworden ist. Die jetzige Regelung, und da hat Alexander Dobrindt (CSU) völlig recht, ist eine „Verramschung“ der deutschen Staatsbürgerschaft und eine entsprechende Entwertung.

PS. Handschlag-Verweigerung verhindert Einbürgerung nicht

Wer im Übrigen aus religiösen Gründen meint, bei der Begrüßung oder bei der Verabschiedung einem Deutschen die Hand nicht geben zu müssen, kann dies tun. Es ist kein Grund mehr, an mangelnder Integrationsfähigkeit zu zweifeln, obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim 2020 die Einbürgerung eines libanesischen Moslems abgelehnt hat, der sich weigerte, Frauen die Hand zu schütteln. Die Richter urteilten, dass dieser Mann sich nicht „in die deutschen Lebensverhältnisse einordne“. Recht hatten sie.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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