Gute Lösung für die Feuerwehr

Blinkpfeile dürfen weiterhin eingesetzt werden

Für Aufregung sorgte ein Erlass aus dem hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium im November 2016, wonach eine seit 2009 geltende Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz widerrufen wurde. Danach war es möglich, zusätzlich zu den Heckwarnsystemen auch verkehrslenkende Maßnahmen mit Hilfe von Signalvorrichtungen vorzunehmen, um beispielsweise bei Verkehrsunfällen bis zum Eintreffen der Polizei andere Verkehrsteilnehmer entsprechend zu lenken.

Diese Blinkpfeile dienten nicht nur einer entsprechenden Lenkung des Verkehrs, sondern sie waren zugleich auch eine Absicherung der Feuerwehrkameraden im dienstlichen Einsatz. Durch den Widerruf der Ausnahmeregelung erkannten sowohl der Landesfeuerwehrverband als auch die Kreisfeuerwehrverbände zusätzliches Gefahrenpotenzial. Um auf dieses Problem aufmerksam zu machen, intervenierten die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer und Clemens Reif sowie weitere hessische CDU-Abgeordneten beim hessischen Wirtschaftsministerium.

Wie der verkehrspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Ulrich Caspar (Frankfurt), mitteilte, gebe es jetzt einen neuen Erlass, mit dem den Feuerwehren wieder der Einsatz von Blink- und Leuchtpfeilen sowie fahrbaren Absperrtafeln zur Warnung vor Gefahrenstellen erlaubt werde. Damit wird eine veränderte Zulassungsordnung des Bundes aus dem Jahr 2013, die es den Feuerwehren erschwert hatte, zusätzlich zu den Heckwarnsystemen auch Signalvorrichtungen wie blinkende Pfeile einzusetzen, korrigiert und in rechtlich einwandfreie Bahnen gelenkt.

Die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Irmer und Reif zeigten sich erfreut darüber, dass das Problem in relativ kurzer Zeit im Sinne der Wehren gelöst werden konnte.

Aktuelle Ausgabe4/2024