CDU-MdB Hans-Jürgen Irmer:
„Wer Vorratsdatenspeicherung in begründeten Fällen ablehnt, betreibt das Ge-schäft Krimineller und Islamisten“
CDU-MdB Hans-Jürgen Irmer:
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat sowohl in Hessen als auch im Bund gefordert, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Erkennung und umfangreichen Aufdeckung von Bandenstrukturen zwingend notwendig ist. Er teile, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, die Forderung der DPolG, denn „nur, wenn man über längere Zeiträume konspirative Wege und Verbindungsstrukturen überwachen und damit überblicken kann, ist es möglich, terroristische Strukturen ebenso wie Strukturen der Organisierten Kriminalität zu durchleuchten, aufzubrechen und Verbrechen zu verhindern“.
Kein Bürger, so Irmer, habe auch nur ansatzweise Anlass, Sorge vor einer Vorratsdatenspeicherung haben zu müssen, denn dieses Instrument werde nur in begründeten Verdachtsfällen bei rechtsstaatlicher Aufsicht angewandt. Er teile ausdrücklich auch die Position des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der sich ebenfalls für die Speicherung von Telekommunikationsdaten über einen längeren Zeitraum, und zwar von sechs bis mindestens zwölf Monaten, ausgesprochen habe. Die jetzigen Regelungen der Speicherung von maximal zehn Wochen seien, so Irmer, entschieden zu kurz, wenn man wisse, wie langfristig international agierende Verbrecherbanden und Terroristen aufgestellt sind. Wer sich wie Linke, Grüne und FDP der Vorratsdatenspeicherung widersetze, die ausschließlich der Sicherheit des Bürgers diene, der müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, das Geschäft der Kriminellen zu betreiben und ein Mehr an Sicherheit zu verhindern, so Irmer abschließend.