52 % für Rücktritt von Faeser
Eine Innenministerin missbraucht den Rechtsstaat
Entlassung des BSI-Präsidenten Schönbohm:
politisch gewollt – rechtlich nicht haltbar
Abgesehen davon, dass jeder Minister sich verpflichtet hat, nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten, einen entsprechenden Amtseid abgeleistet hat, sollte gerade eine Verfassungsministerin wie Nancy Faeser, obendrein selbst Juristin, in besonderer Weise wissen, dass die Abberufung des Präsidenten des Bundesamtes für die Sicherheits- und Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, rechtlich kaum zu halten sein dürfte, weil dies eine politische, nichtzulässige Entscheidung war, denn der Präsident des BSI ist kein politischer Beamter.
Willkür
Schaut man sich die Gesamtentwicklung an, wird dies sehr deutlich aus der Disziplinarakte Schönbohm. Hier schreibt ein Beamter: „Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht.“ Dieser eine Satz reicht im Grunde genommen aus, um deutlich zu machen, dass es sich um ein übles Schmierenstück der Bundesinnenministerin und ihrer Ministeriumsspitze handelt, die sie im Übrigen parteipolitisch gesehen nach Amtsantritt kräftig im Sinne der SPD umgekrempelt hat.
Schmierenkomödie
Jan Böhmermann hat in der Sendung „ZDF-Magazin Royale“ am 7. Oktober gegenüber Schönbohm schwere Vorwürfe erhoben. Er habe angeblich über russische IT-Firmen mittelbare Kontakte zum russischen Geheimdienst. In der Stellung, wenn es denn so gewesen wäre, die Schönbohm innehat, und es geht um die Cyber-Sicherheit Deutschlands, wäre dies natürlich ein kapitaler Vorwurf gewesen.
Anstatt zunächst Unschuldsvermutung und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber Schönbohm gelten zu lassen, untersagte Faesers Haus Schönbohm, sich gegen die Anschuldigungen Böhmermanns öffentlich zu verteidigen. Ein bemerkenswerter Vorgang. Faeser entließ Schönbohm aus dieser Funktion und eröffnete auch kein (!) Disziplinarverfahren. Dies wäre eigentlich das Naheliegendste gewesen. Stattdessen beantragte Schönbohm selbst ein Disziplinarverfahren gegen sich.
Nach dem Bundesdisziplinargesetz sind Disziplinarverfahren beschleunigt (!) durchzuführen. Nach sieben Monaten kam heraus, es gibt nichts, was auch nur ansatzweise belastbar ist. Die Ministerin hatte unmittelbar nach Schönbohms Rauswurf erklärt, sie habe das „Vertrauen verloren“. Das ist subjektiv, nicht greifbar, und sie hat vor allen Dingen nicht begründet, warum sie das Vertrauen verloren hat. Zu späterer Stunde erklärt sie, sie hätte schon länger Zweifel an der fachlichen Eignung des BSI-Präsidenten gehabt. Wenn dem denn wirklich so gewesen wäre, stellt sich die Frage, warum sie nicht sofort gehandelt hat. Dies wäre im Interesse der Sicherheit Deutschlands dann zwingend gewesen. Doch sie hat nichts gemacht.
Und dann kam die Böhmermann-Sendung, ob Zufall oder nicht. Fakt ist, die Staatssekretärin Faesers hat im Frühjahr 2023 mindestens zweimal mit Böhmermann telefoniert. Es sei jedoch nicht um Schönbohm gegangen, so die Aussage, sondern um eine Kampagne „Hass im Netz“. Merkwürdig nur, dass die Federführung für diese Problematik im Familienministerium bei den Grünen liegt.
Bild-Zeitung enthüllt Skandalvermerk
Es ist der Bild-Zeitung zu verdanken, dass ein Vermerk ans Tageslicht kam, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Faeser mit den bisherigen Ermittlungen nicht zufrieden war. Es sei zu dünn, man möge – sinngemäß - noch einmal beim Verfassungsschutz nachfragen. Wie einem Aktenvermerk zu entnehmen ist, sollte der Unterabteilungsleiter außerhalb des Dienstweges (!) dem Ministerium zukommen lassen, was noch gefunden wird. Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.
Faesers Unwahrheit?
Nachdem die Medien breit darüber berichteten, sollte Faeser im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 5. September Rede und Antwort stehen. Sie gab medizinische Gründe für ihr Fehlen an, ließ sich aber am gleichen Tag in Wiesbaden von der dpa interviewen. Peinlich, dreist und dümmlich. Faeser sollte dann in einer weiteren Sitzung am 7. September vor dem Innenausschuss befragt werden. Diesen Termin sagte sie mit der Begründung ab, sie müsse sich auf eine Rede im Bundestag vorbereiten. Auch dies eine klare Brüskierung des Parlamentes, der Abgeordneten - parteiübergreifend.
Erneut unwahr?
Im dritten Versuch war es dann möglich, Faeser im Innenausschuss zu befragen. Wie aus dem Innenausschuss berichtet wird, gibt es aus dem Disziplinarverfahren gegen Schönbohm einen Vermerk von Abteilungsleiter Martin von Simson (gleichzeitig Vermieter einer Wohnung in Berlin für Faeser), dass Faeser eine wiederholte Abfrage beim Verfassungsschutz und das „Zusammentragen von Geheimunterlagen“ angeordnet habe. Dies bestritt Faeser mit der Bemerkung, dieser Vermerk sei nur eine „schnell geschriebene E-Mail‘“ gewesen. Sie hätte keine „Geheimunterlagen“ angefordert. Wie titelte die Bild-Zeitung zu Recht? „Einer oder eine sagt hier nicht die Wahrheit.“
Rücktritt überfällig
Eine Verfassungsministerin, die derart fahrlässig mit den Rechten eines ihr anvertrauten Untergebenen umgeht, mit dem Gesetz umgeht, offensichtlich den Verfassungsschutz instrumentalisiert, ist völlig ungeeignet für die Führung dieses Amtes. 52 Prozent der Deutschen haben laut Umfrage vor wenigen Tagen zu Recht ihren Rücktritt gefordert.