Das nennt man gelungene Integration
Jobcenter-Absage aus „religiösen Gründen“ möglich
Es war die Bild-Zeitung, die vor wenigen Tagen über eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit berichtete, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Die spannende Frage ist, wer muss sich eigentlich nach wem richten? Wenn ein Arbeitsloser, der dem muslimischen Glauben angehört, künftig einen Termin unter Verweisung islamischer Rituale absagt, obwohl das Jobcenter versucht, ihn zu vermitteln, muss das Jobcenter überprüfen, ob die Absage berechtigt ist.
Das Jobcenter hat genügend Probleme. Mit dieser Anweisung wird ein völlig falsches Signal gesetzt. Egal, welcher Religion jemand angehört, ob Hindu, Buddhist oder was auch immer, wird er vom Jobcenter einbestellt, das letzten Endes für die finanzielle Auskömmlichkeit des Betreffenden sorgt, dann hat dieser den Termin wahrzunehmen, es sei denn, er ist gesundheitlich gravierend eingeschränkt. Über diese Andienerei kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln
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Kreisvorsitzender der CDU Lahn-Dill
Herausgeber Wetzlar Kurier