Aus der Arbeit der CDU-Kreistagsfraktion Lahn-Dill
Heftige Debatte im Kreistag
Union gegen Ampelreform des Staatsangehörigkeitsrechtes -
Einwanderungshürden werden weiter gesenkt
Zu einer heftigen Debatte kam es in der jüngsten Kreistagssitzung. Anlass war der ursprüngliche Antrag der AfD, die sich in Form einer Resolution gegen die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes aussprach. Die CDU hatte dazu einen Alternativantrag formuliert, der deutlich konkreter war. Es ging nicht nur darum, die geplanten Veränderungen des Staatsangehörigkeitsrechtes abzulehnen, sondern deutlich zu machen, dass man gegen die regelhafte Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie die Absenkung von Einbürgerungserfordernissen ist.
Für die CDU hatte Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Irmer den Antrag begründet. Einbürgerung ja, aber erst am Ende eines sehr langen und erfolgreichen nachgewiesenen Integrationsprozesses, so dass man am Ende stolz darauf sein dürfe, die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt zu haben. Sie sei ein Wert an sich und dürfe nicht, wie von SPD, FDP und Grünen in Berlin geplant, verramscht werden. Bisher müsse man mindestens acht Jahre in Deutschland leben und sein Auskommen mit dem Einkommen haben. Diese acht Jahre würden gesenkt auf fünf Jahre und im Eilverfahren sogar auf drei Jahre.
Absolut inakzeptabel sei, dass Menschen mit Vorstrafen sowie mit rudimentärsten Deutschkenntnissen ebenso eingebürgert werden könnten wie Menschen, die nicht in der Lage seien, durch ihrer Hände Arbeit für ihr Leben zu sorgen. Dies erhöhe die Anreize nach Deutschland zu kommen. Es seien ohnehin zu viele, die nach Deutschland kämen.
Wer die Staatsbürgerschaft erhalten solle, müsse aus Sicht der CDU am Ende eines langen Weges entsprechende Kenntnisse über Geschichte, Kultur, politische Verhältnisse haben, müsse sich uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen sowie unsere hier geltenden Gesetze, Normen und Werte nicht nur respektieren, sondern auch verinnerlichen. Dann könne man gerne über die Vergabe der Staatsbürgerschaft sprechen. Er teile, so Irmer, die Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, wonach die Vergabe erst am Ende eines erfolgreichen Prozesses stattfinden könne.
Genauso problematisch sei die generelle Vergabe der doppelten Staatsbürgerschaft. Es sei inakzeptabel, um es sehr konkret zu machen, dass Doppelstaatler aus der Türkei in Deutschland in der Regel rot-rot-grün wählten, um dann, wie bei der letzten Präsidentenwahl in der Türkei, zu 67 Prozent einem Demokratieverächter und Despoten wie Erdogan die Stimme zu geben und diesen als „ihren Präsidenten“ zu bezeichnen. Dies sei kein Beitrag zur Integration. So etwas verschärfe die sozialen Spannungen und trage zur Entwicklung von Parallelgesellschaften bei. Dies wolle und müsse man verhindern.
Dieser Antrag der Union wird dann mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Freien Wählern abgelehnt.