„Bei minderjährigen Asylbewerbern muss es eine obligatorische medizinische Altersfeststellung geben“

Schreiben an Bundesinnenminister de Maizière

In der Vergangenheit hat es eine Fülle von Fällen gegeben, bei denen junge Asylbewerber, die nach Deutschland gekommen sind, sich nicht an der Identitätsfeststellung ihrer Person beteiligt haben. Das alleine sei für ihn ein Grund, so CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Irmer, diese Personen nicht einreisen zu lassen. Darüber hinaus hätten sie sich in der Regel jünger ausgegeben als sie offenkundig sind.

Spektakulärster Fall: Der junge Afghane, der in Freiburg eine Studentin ermordet hat, sein Alter mit 16 Jahren angab, um sich vor einer regulären Strafverfolgung zu schützen, aber in Wahrheit bereits 21 Jahre alt ist. Und die deutschen Behörden sehen in Ermangelung einer Überprüfungsvorschrift tatenlos zu.

Es gibt heute medizinische Möglichkeiten, das Alter junger Menschen relativ präzise festzustellen. „Das, was die Österreicher machen, muss auch in Deutschland möglich sein“, so Irmer, denn es gehe nicht nur darum, Asylmissbrauch zu verhindern und rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren, sondern auch darum, Steuergelder zu sparen. Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, der in der Obhut der Jugendämter sei, koste den Steuerzahler pro Monat ca. 3000 bis 4000 Euro. Damit verursache diese Personengruppe, die nur vorgebe minderjährig zu sein, enorme Kosten zu Lasten des Steuerzahlers.

Irmer wies darauf hin, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Zahl der jährlich in ein Heim oder eine andere Wohnform verbrachten Kinder und Jugendlichen um rund 20.000 auf nunmehr über 50.000 Fälle zwischen den Jahren 2014 und 2016 angestiegen sei. Es sei jedoch nicht erwiesen, ob all diese Personen tatsächlich minderjährig seien oder es nur behaupteten.

Vor diesem Hintergrund fordere er, so Irmer, grundsätzlich eine obligatorische Altersüberprüfung zum Beispiel mit Hilfe einer Handwurzelknochen-Analyse neben einer Alterseinschätzung durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durch Mitarbeiter der Jugendämter. Dafür brauche es jedoch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Dies habe er, so Irmer, in einem Schreiben an den Bundesinnenminister ausgeführt und gebeten, dieses Thema bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen mit der SPD dringend zu berücksichtigen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024