Unfassbar - Bundesregierung blockiert
25.000 Verdachtsfälle wegen Kindesmissbrauch nicht verfolgbar
Im September 2022 hat der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit für die Speicherung von sogenannten IP-Adressen in einem Grundsatzurteil ermöglicht, wenn auf der Bundesebene entsprechende Gesetze beschlossen werden. Die IP-Adresse ist deshalb so wichtig, um beispielsweise gezielten Hinweisen auf Verbrechen über einen längeren Zeitraum nachgehen zu können. Normalerweise werden die IP-Adressen aufgrund der aktuellen Rechtslage nur kurz gespeichert. Wenn man, wie im Bereich der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs, im Darknet ermitteln muss, braucht man erfahrungsgemäß entsprechend Zeit, auch um Querverbindungen, Netzwerke und anderes aufdecken zu können.
Datenschutz wird zum Täterschutz
Wie wichtig ein solches Gesetz wäre, wozu sich SPD, FDP und Grüne nicht durchringen können, zeigen Zahlen des Bundeskriminalamtes, das von bundesweit über 100.000 Hinweisen ca. 25 Prozent wegen fehlender Ermittlungsansätze nicht verfolgen durfte, da es keine Verpflichtung der sogenannten Provider gibt, die IP-Adresse über einen längeren Zeitraum zu speichern. Das Ganze, obwohl es sehr konkrete Hinweis gerade von amerikanischen Diensten oder auch amerikanischen gemeinnützigen Organisationen gibt, die es sich zum Ziel gesetzt haben, digitalen Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern nachzugehen und den Polizeibehörden zu melden. In den USA funktioniert das, in Deutschland nicht.
Hessens Innen- und Justizminister fordern Bund zum Handeln auf
„Es ist daher völlig richtig“, so CDU-Kreisvorsitzender Hans-Jürgen Irmer, „wenn Hessens Innenminister Peter Beuth und Hessens Justizminister Roman Poseck die Bundesregierung auffordern, im Kampf gegen Kindesmissbrauch endlich zu handeln.“ Hessen habe eine spezielle Einheit im Jahr 2020 geschaffen. Über 4400 Durchsuchungen, 60 Haftbefehle und erhöhter Verfolgungsdruck auf Kinderschänder seien das Ergebnis gewesen. Um noch konsequenter und effektiver an Täter herankommen zu können, sei es aber notwendig, diese IP-Adressen über einen längeren Zeitraum im begründeten Verdachtsfall ausspähen zu können.
Wer IP-Daten verweigert, unterstützt aktiv den Kindesmissbrauch
„Ein harter Vorwurf, ohne jeden Zweifel“, so Irmer, „der aber an die Adresse der politisch Verantwortlichen erhoben werden muss, denn wenn man sich vorstellt, dass 25.000 Fälle bearbeitet werden könnten, wenn man die IP-Adresse hätte, ist das Nichtstun ein Verbrechen an unschuldigen Kindern.“ Trotz der eingeschränkten Möglichkeiten, und da kann man den Ermittlern nur gratulieren, hat die Spezialtruppe BAO FOKUS vor wenigen Wochen in Hessen 78 Beschuldigte aufgespürt. Bei Durchsuchungen wurden 2200 Datenträger sichergestellt, darunter 75 Smartphones, 60 Computer und 64 USB-Sticks. Diese werden jetzt ausgewertet. Die Täter kommen aus fast allen Landkreisen Hessens, u.a. auch aus dem Lahn-Dill-Kreis
Diesem perversen Treiben, das Kinder seelisch zerstöre, müsse mit allen technisch machbaren Mitteln konsequent begegnet werden, so Irmer abschließend. „Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass gerade bei FDP und Grünen der Datenschutz in diesem Fall wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird und unschuldige Kinder darunter leiden.“