Hessisches IT-Sicherheitsgesetz
Die Cyber-Sicherheitsarchitektur ist integraler Bestandteil
von Hessens Sicherheit
und erhält nun einen effizienten rechtlichen Rahmen
Zur Einbringung des Hessischen IT-Sicherheitsgesetze erklärte der Sprecher für IT-Sicherheit der CDU-Landtagsfraktion, Frank Steinraths:
„Hessen hat bereits vor vielen Jahren erkannt, wie essenziell die Verstetigung der Cyber-Sicherheit in einer digitalisierten Gesellschaft ist. Die Hessische Cyber-Sicherheitsarchitektur ist daher bereits jetzt auf einem sehr hohen Stand und macht unser Land zu einem Vorreiter in diesem wichtigen Bereich.
Hessen hat in den letzten Monaten und Jahren erhebliche Investitionen in die Cybersicherheit getätigt und so mit dem Hessischen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) ein starkes Organ zum Schutze von Bürgerinnen und Bürgern, Kritischen Infrastrukturen, Kommunen, Behörden und Unternehmen geschaffen. Es hat die Aufgabe, die Sicherheit in der Informationstechnik des Landes zu erhöhen, Cyberangriffe abzuwehren, Cyberkriminalität zu bekämpfen, Synergien zu schaffen und potenzielle Angriffsziele bereits im Vorfeld zu beraten und zu unterstützen. So bietet das Kommunale Dienstleistungszentrum Cybersicherheit bereits seit 2016 Hilfestellung für Kommunen zur Stärkung deren Resilienz an. Ein Angebot, das in überwältigender Zahl angenommen wird. Auch das von Hessen3C in Zusammenarbeit mit ekom21 entwickelte Cyberabwehrausbildungszentrum Land/Kommunen leistet seitdem eine wertvolle Arbeit zum Schutze Hessens vor Angriffen im Cyberspace.
Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft eine umfassende Rechtsgrundlage für die Befugnisse, die für den umfänglichen Betrieb von Hessen3C zur Gefahrenabwehr für die Informationstechnik des Landes notwendig sind. Selbstverständlich bei genauer Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz. Darüber hinaus verankern wir hiermit die Position des zentralen Beauftragten für Informationssicherheit (CISO) im Gesetz.
Cyberangriffe und Cyberkriminalität sind eine reale Bedrohung, die immer weiter an Intensität und Zahl zunimmt. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf bleibt Hessen hier weiterhin gut aufgestellt und verteidigt die Sicherheit der Hessinnen und Hessen digital wie analog.“