Warum schützen Grüne und FDP Sexualstraftäter?
Vorratsdatenspeicherung zwingend notwendig

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, hat sich mehrfach für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, Fachleute seit Jahren ebenso, weil nur das die einzige Chance ist, gerade im Bereich Kindesmisshandlung und Kinderpornographie derer habhaft zu werden, die im Darknet ihr schändliches und menschenverachtendes Spiel mit unschuldigen Kindern treiben.

Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner ursprünglichen Form lag seit dem Jahr 2017 auf Eis. Anlass war damals ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, wonach die massenhafte Speicherung von Internetverkehrsdaten unbescholtener Bürger nicht zulässig sei. Der Europäische Gerichtshof hatte im September letzten Jahres festgestellt, dass die flächendeckende anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig sei (wobei die in der Form nie geplant war, weil es immer um konkrete Verdachtsmomente ging), eine Speicherung der IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen sei aber möglich. Ohne die Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber, über die jedes Gerät im Netz gefunden werden kann, werden Ermittler im Bereich der Organisierten Kriminalität, im Bereich des Kindesmissbrauchs, der Kinderpornographie keinen Erfolg haben. In der Regel heben die Anbieter diese Daten nur sieben Tage auf. Jeder, der mit Verbrechensbekämpfung zu tun hat, weiß, dass damit niemandem geholfen ist.

Datenschutz wird Täterschutz

„Mit der Weigerung von Grünen und FDP auf der Bundesebene, eine rechtliche Grundlage für die Speicherung der IP-Adressen über einen deutlich längeren Zeitraum zu ermöglichen, betreiben beide, ob sie wollen oder nicht, das Geschäft der Kriminellen“, so CDU-Kreisvorsitzender Hans-Jürgen Irmer. Niemand könne diese Position von FDP und Grünen nachvollziehen. Wenn die FDP von dem sogenannten Quick Freeze spreche, dem „schnellen Einfrieren“ zur vorübergehenden Sicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten, so sei auch dies für die Praxis völlig untauglich, wie Staatsanwälte, Ermittler und Kriminalbeamte unisono berichten.

20.000 Hinweise können wegen FDP- und Grünen-Weigerung nicht bearbeitet werden

Das Bundeskriminalamt hat im letzten Jahr rund 90.000 Hinweise konkreter Art erhalten, von denen über 20.000 deshalb nicht bearbeitet werden können, weil die Provider die IP-Adresse nicht über einen längeren Zeitraum gespeichert haben. Rechtlich möglich wäre dies, wenn es ein entsprechendes Gesetz im Deutschen Bundestag gäbe.

Beuth und Poseck für Adressenspeicherung

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) und Justizminister Professor Roman Poseck (CDU) haben sich zu Recht öffentlich für die IP-Adressenspeicherung ausgesprochen. Hinter jedem pornographischen Bild, hinter jedem pornographischen Akt stehe ein Kind im Mittelpunkt. Ein Kind, das diese Erfahrungen zeitlebens nicht mehr vergessen werde. Hier gehe es um das unsägliche Leid der Opfer. Es sei eine Schande, so Beuth, dass die Ermittlungserfolge durch rechtliche Hemmnisse beschränkt würden.

Unwürdige Kritik von FDP und Grünen

Statt sich mit der Sache auseinanderzusetzen, warf der Vorsitzende der Landtagsfraktion der Grünen im Hessischen Landtag, Mathias Wagner, den beiden CDU-Ministern vor, sie würden mit ihren „unsachlichen Spitzen gegen die Bundesregierung“ nicht für die Landesregierung sprechen. Und die FDP im Landtag von Hessen warf den Ministern „billigen Populismus“ vor.

Welch kleines Karo. Hier geht es um das unermessliche Leid von Kindern, von Unschuldigen, von Opfern. Und den Grünen fällt nichts Besseres ein, als die Minister dafür zu kritisieren, dass sie es wagen, diese so unglaublich „tolle“ Bundesregierung zu kritisieren. Das ist ja geradezu Majestätsbeleidigung. Wenn man kein Sachargument mehr hat, dann wirft man dem politischen Gegner „Populismus“ vor.

Es wäre den Kindern zu wünschen, wenn diese Vertreter der Bundesregierung, die SPD hat hier ausnahmsweise eine andere Position inne, sich mit BKA-Präsident und Ermittlern einmal zusammensetzen würden, um vielleicht beim Durchschauen von widerlichen Pornofilmen mit Kindesmissbrauch zu einer anderen Einschätzung zu kommen.

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Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier

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