Jens Gnisa, Ex-Präsident des Deutschen Richterbundes bei Pro Polizei Wetzlar

"Höhere Zeitgeist-Moral" steht nicht über Recht und Gesetz

Jens Gnisa ist ein Mann des offenen Wortes und klarer Aussagen. Das kommt in unserem Land bekanntlich nicht immer gut an. Vor allem, wenn es dem "Mainstream" und damit dem zuwiderläuft, was man tunlichst denken und sagen sollte, um bei den in unserem Land vor allem in Politik und leider auch Medien allgegenwärtigen "Meinungswächtern" nicht anzuecken.

Jens Gnisa, 59 Jahre alt, verheirateter Vater von drei Kindern, Richter am Amtsgericht Bielefeld und seit 2012 dessen Direktor, von 2016 bis 2020 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und Autor zweier Sachbuch-Bestseller, lässt sich davon aber nicht beeinträchtigen und äußert seine An- und Einsichten mündlich und schriftlich in aller Öffentlichkeit. So auch am letzten Oktoberfreitag in der Siedlerklause Büblingshausen.

Auf Einladung der Bürgerinitiative Pro Polizei Wetzlar e.V. und begrüßt von deren Vorsitzenden Hans-Jürgen Irmer, ging er anhand von Vorkommnissen und Ereignissen der jüngeren Vergangenheit vor einem 150-köpfigen interessierten Publikum der Frage nach, ob wir in Deutschland im Blick auf das Bedürfnis der Menschen nach "Sicherheit gerade in Krisenzeiten" auch in Sachen Kriminalitätsbekämpfung eine "Zeitenwende" benötigen? Mit einem "Nein" beantwortete der Referent diese Frage nicht. Sein Vortrag - aus der Sicht des Juristen und Richters - lieferte nachvollziehbare Argumente für ein Ja.

Die Menschen sind in Sorge

Einer aktuellen Umfrage zufolge, vertrauten 70 Prozent der Menschen den Gerichten, was Gnisa als einen "recht guten Wert" einordnete. Allerdings habe das Ansehen der Richterschaft in den letzten Jahren um 15 Prozent abgenommen. 81 Prozent der Befragten sind mit zu langer Verfahrensdauer und 59 Prozent mit einer Ungleichbehandlung von Angeklagten unzufrieden. Für 55 Prozent sind die Gesetze zu kompliziert und für jeden zweiten die Strafen, insbesondere im Jugendbereich, zu milde. Diese Umfrageergebnis erfordern es laut Gnisa fraglos, sich den Problemen zu stellen.

Handlungsdruck beim Thema Zuwanderung

Handlungsdruck entstehe zunehmend im Bereich Zuwanderung. Im Gegensatz zu der Praxis der letzten Jahre müsse endlich der Staat bestimmen, wer zu uns ins Land kommt. "Das haben leider größtenteils die Schlepper übernommen", machte der ehemalige Chef des Richterbundes deutlich. Gerade weil auch weiterhin Menschen aus anderen Ländern und Kulturen zu uns kommen werden, müssen laut Gnisa die Grenzen des Landes kontrolliert und die Zuwanderung gesteuert werden. Denn die Probleme, einen unberechtigt Eingereisten wieder zurückzuführen, seien erfahrungsgemäß sehr groß.

Daher sei im Umgang mit der Zuwanderung sicherlich eine "Zeitenwende", wenn möglich EU-weit, erforderlich. "Der Staat muss seine Grenzen schützen, das ist Aufgabe jeder Staatlichkeit - und die Frage der Zuwanderung muss beantwortet werden", so Gnisa. Das treffe auch für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu. Der erfreuliche Anstieg der Zahl ermittelter Täter sei auf den erhöhten Verfolgungsdruck zurückzuführen, wozu nicht zuletzt, aber besonders wirkungsvoll der Einzug des kriminell erworbenen Vermögens gehöre. Geldwäsche bleibe dennoch ein großes Problem.

So verbietet das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung von hierzulande kriminell gewordenen Menschen in ihr Heimatland, weil ihnen dort Verfolgung drohe. Gnisa nannte dies einen "100-prozentigen Schutz" dieser Straftäter. Auf der anderen Seite sei der Schutz der Bevölkerung vor einem solchen Straftäter, der weiter kriminell gefährlich sei oder sein könne, praktisch gleich Null.

Rechtsrahmen ausschöpfen

In Bezug auf den sexuellen Kindesmissbrauch plädierte Jens Gnisa für die Ausschöpfung des rechtlichen Rahmens, der Polizei und Justiz zur Verfügung stehe und forderte, zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen und zur Erleichterung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, "endlich über die datenschutzrechtlichen Bedenken hinwegzukommen".

Verfahren, die vor Gericht landen, müssten beschleunigt und Täter schneller verurteilt werden. Allerdings führe die Kompliziertheit und Komplexität der Verfahrensvorschriften bei den Oberlandesgerichten zu langen Verfahrensdauern. Gewiefte Anwälte nutzen dabei jeden kleinen Fehler, was dann zu Aufhebungen von Urteilen und Haftbefehlen führe.

Nein zur Cannabis Freigabe

Klar distanzierte sich Gnisa zu den Plänen der Ampel-Bunderegierung zur Freigabe von Cannabis und damit der Abkehr von repressiver und präventiver Drogenpolitik. Die "Einstiegslegalisierung" werden den Schwarzmarkt nicht austrocknen. Der Staat müsse im Gegenteil den Verfolgungsdruck erhöhen: "Es kann nicht sein, dass Drogen offen verkauft werden können." Deshalb hält der Jurist den Weg der "Ampel" in Sachen Cannabis-Freigabe für "falsch und eine Katastrophe, die über die jungen Leute hereinbricht".

"Höhere Moral" steht nicht über dem Gesetz

Grund zur Sorge sei zudem die Radikalisierung der Gesellschaft. Als Beispiele führte Gnisa die Tötung des jungen Tankstellenbeschäftigten an, der einen Kunden zum Tragen einer Corona-Maske aufgefordert hatte, sowie die "Letzte Generation", die mit ihren Aktionen (Festkleben und Übergriffe auf Sachen, zum Beispiel Kunstwerke) fälschlicherweise eine "höhere Moral" für sich beanspruche. Der Rechtsstaat funktioniere allerdings nur auf der Basis von Recht und Gesetz. Angeblich höhere moralische Ansprüche, die sich über das Gesetz stellen, seien nicht akzeptabel: "Moral über Recht geht nicht." Denn eine dem Zeitgeist entsprungene und entsprechende Moral sei auswechselbar und nicht verbindlich.

Über den Autor

Franz Ewert

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