Bundesverteidigungsministerin unter Druck

Verfassungswidriger Einsatz von MAD und Feldjägern

Zum Ergebnis der Verfassungswidrigkeit kommt Professor Metzger, der im Fachbereich Bundeswehr der Hochschule des Bundes in Mannheim lehrt, wenn man einen Einsatz analysiert, der kürzlich mitten in Deutschland stattfand. Bekannt ist, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren laut Grundgesetz Soldaten nur erlaubt ist, wenn sich Deutschland entweder im Krieg befindet oder wenn beispielsweise Naturkatastrophen bekämpft werden müssen.

Was war geschehen?

Im März dieses Jahres, so berichtete es die „Junge Freiheit“, besuchten MAD-Mitarbeiter Räume in mehreren Kasernen im Raum Hannover, nachdem es den Hinweis gab, dass es etwa eine Handvoll Militärangehörige geben solle, die Kontakte ins rechtsextreme Milieu haben. Im letzten Jahr wurden 688 Verdachtsfälle aufgenommen und 17 Extremisten erkannt bei ungefähr 170.000 Bundeswehrangehörigen. Wenn Verdachtsmomente vorliegen, ist es in Ordnung, dass man diesen nachgeht und der Militärische Abschirmdienst (MAD) die Betroffenen ermittelt, recherchiert, untersucht, auch Wohnungen. In diesem Fall war es etwas anders, denn der MAD kam in Begleitung mehrerer Teams der Feldjäger, die bei ihrem Einsatz nicht nur Schutzweste und ihre Pistole P8 trugen, sondern mit voller Kampfbeladung ausgestattet und mit Sturmhauben maskiert waren.

Selbstanzeige eines Feldjägers

Ein im Einsatz befindlicher Feldjäger im Range eines Hauptfeldwebels, der an dem Einsatz teilgenommen hatte, erstattete anschließend aus Gewissensgründen heraus Selbstanzeige. Er erklärte, dass man die Feldjäger unter einer Legende (einer unwahren Behauptung) zu einer angeblichen Übung nach Norddeutschland beordert habe. Sie seien dann in einem Bremer Hotel in Kenntnis gesetzt worden, dass es sich um einen „scharfen Einsatz im Inland“ handele und dass der Rechtsberater der Bundeswehr sein Okay gegeben habe, was im Nachhinein betrachtet gelogen war, denn der Rechtsberater hatte „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen“. Besagter Feldjäger berichtete, dass er unter den Zielpersonen einen Angehörigen seiner Kompanie erkannt habe, den er seit Jahren kenne. Ein MAD-Mitarbeiter habe erklärt, dass man diesen unter Druck setzen wolle, obwohl man wisse, dass der „Kamerad keinen Dreck am Stecken“ habe. Ein unglaubliches Vorgehen, das der parlamentarischen Aufarbeitung bedarf.

Antifa als Lieferant der Informationen

Was allerdings dem Fass den Boden ausschlägt, ist die Aussage eines Offiziers der Militärpolizei, der zu Protokoll gab, dass die Vorwürfe sich fast ausschließlich auf Informationen einer Broschüre der Antifa stützen würden. Die linksradikale Antifa als Lieferant von Informationen, ungeprüft, denunziatorisch. Wie weit ist diese Bundeswehr unter dieser Verteidigungsministerin gekommen, dass man sich auf vermeintliche Informationen von Linksradikalen beruft, die das gleiche Ziel wie die Rechtsradikalen haben, nämlich diese Demokratie abzuschaffen. Unfassbar. Was sagt das zuständige Bundesverteidigungsministerium? Man könne zu laufenden operativen Maßnahmen keine Auskunft erteilen.

Über den Autor

Hans-Jürgen Irmer
Hans-Jürgen Irmer
Herausgeber Wetzlar Kurier
Aktuelle Ausgabe4/2024